Immer häufiger belegen Banken und Sparkassen Konten ihrer Kunden mit Negativzinsen
Die Einführung von Negativzinsen ist bei Bestandskunden nur möglich, wenn die Bank mit dem Kunden darüber eine Individualvereinbarung getroffen hat.
Inzwischen legen Kreditinstitute ihren langjährigen Kunden solche Vereinbarungen vor und fordern diese zur Unterschrift auf. Dabei wird auch auf eine mögliche Kündigung des Kontos hingewiesen.
„Wir sehen solche Aufforderungen sehr kritisch“, so Konrad Diwo, Berater im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale in Saarbrücken, „setzen sie doch den Kunden zusätzlich unter Druck. Droht Ihre Bank offen mit Kündigung des Girokontos, sollten Sie die Vereinbarung aber nur dann verweigern, wenn Sie bereit sind, Ihre Bank notfalls zu wechseln“, rät der Experte weiter.
Zuerst sollte man allerdings mit seinem Kreditinstitut verhandeln, um Auswege aus der Situation zu erörtern. Eine anderweitige Anlage der Gelder könnte eine Lösung sein. „Wichtig ist, dass die Alternativen zu den eigenen Anlagezielen, zur Risikoneigung und zum Anlagehorizont passen“, erläutert Konrad Diwo. Im Zweifel sollte man Teile seiner Gelder auf andere Kreditinstitute übertragen oder einen Kontowechsel in Betracht ziehen.
Rechtlich ist nicht abschließend geklärt, ob Kreditinstitute Negativzinsen berechnen dürfen, wenn Verbraucher bereits für die Kontoführung ein Entgelt zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale könnte es sich dabei um eine unzulässige Doppelbepreisung handeln.
Die Verbraucherzentrale Saarland erreichen Sie montags, mittwochs und freitags zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 0681/50089-55.