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Schulstart – Was kommt in die Schultüte?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps für einen gesunden Schulstart
Schultüte, Schreibtisch
Off

Bald ist es wieder soweit: Im Saarland beginnt die Schule. Für viele kleine ABC-Schützen rückt der erste spannende Schultag immer näher. Was dabei natürlich nicht fehlen darf, ist die Schultüte.

Ihr Inhalt ist häufig zuckersüß, was ihr auch die Bezeichnung Zuckertüte eingebracht hat. „Natürlich können auch Süßigkeiten in die Schultüte, allerdings in Maßen“, sagt Theresia Weimar-Ehl, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Saarland. „Denn zu viel Zucker kann auch bei Kindern schon zu Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes führen“. Deshalb ist beim Packen der bunten Tüte etwas Kreativität angesagt. Warum nicht auch Obst, leicht verdauliche Snacks wie Reiswaffeln oder Gemüsesticks einpacken?

Nahrungsergänzungsmittel, egal ob als Kapsel oder in Bärchenform, sollten auf keinen Fall in die Schultüte. Kinder bekommen über eine

abwechslungsreiche Ernährung mit viel Gemüse und Obst alles, was sie benötigen, um fit für den Schulalltag zu sein. Auch spezielle Kinderlebensmittel, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind, sind nicht nur teuer sondern haben meist auch viele Kalorien.

Eine schöne Idee für die Schultüte sind zum Beispiel eine wiederverwendbare Brotdose und eine Trinkflasche. Edelstahl ist sehr robust und man kann den Namen des Kindes eingravieren lassen.

Eine gute Mischung aus Süßem und Nützlichem kommt bei den Kindern immer gut an. Beliebt sind Malbücher, ein Kartenspiel, ein Gutschein für den Zoo oder Praktisches für die Schule wie ein Turnbeutel. Ein Springseil für den Pausenhof und Reflektoren für den Schulweg können die Kinder auch langfristig nutzen.

Wie wäre es mit einem Erinnerungsbuch? Darin könnten die Eltern zusammen mit ihrem Kind dessen Erlebnisse in der ersten Klasse festhalten. “Das Kind wird es später sicher gerne anschauen und dankbar sein für die festgehaltenen Erinnerungen an die ersten Schultage”, so Theresia Weimar-Ehl.

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Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.