Save-the-Date: Digitale Aktionswoche "Schulabschluss und dann?"

Pressemitteilung vom
Online-Vortragsreihe für Schüler:innen und Absolvent:innen
Schüler fragen sich, was sie nach dem Schulabschluss machen sollen.
  • Vom 26. bis 30 Juni bieten die Verbraucherzentralen in einer Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ Informationen für Schulabgänger:innen
  • Bundesweit gibt es Online-Vorträge zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Studienfinanzierung“, „Auslandsjahr“ und „Versicherungen“
  • Alle Termine sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss
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Vom 26. bis 30. Juni findet die bundesweite Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ der Verbraucherzentralen statt. In dieser Woche informieren die Verbraucherzentralen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Auslandsjahr“, „Studienfinanzierung“ und „Versicherungen“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Selbstständigkeit. Alle Termine sind zu finden www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss.

 

Die Themen

Erste eigene Wohnung: Was beachten?

Endlich raus aus dem Elternhaus? Wohnungssuche, Miet- und Energiekosten, Umzugsorga – viel zu tun, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht. In diesem Online-Vortrag erfahren junge Menschen, was sie in Sachen Umzug wissen sollten, worauf sie achten können, wie sie sich am besten vorbereiten, um den Umzug perfekt zu planen.

Alles im Überblick: Kostenlose, interaktive Umzugs-Checkliste.

 

Studienfinanzierung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Was kostet Studium und wie kann man sie finanzieren? Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, jobben & Co – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu bezahlen. Im Online-Vortrag geben die Expert:innen einen Überblick darüber, was der Studi-Alltag kostet, wie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten funktionieren, was einen fairen Studienkredit ausmacht und was beim Nebenjob zu beachten ist.

Mehr Informationen zum Thema Studienfinanzierung.

 

Ins Ausland gehen: Wie vorbereiten?

Raus aus der Schule und die Welt sehen? Eine Zeit im Ausland zu verbringen ist eine perfekte Möglichkeit, um Erfahrungen zu sammeln und die Welt zu entdecken. In diesem Online-Vortrag erfahren Interessierte, wie man einen Auslandsaufenthalt vorbereitet und was es bei Handy, Konto und Versicherungen zu beachten gibt.

Mehr Informationen zum Thema Auslandsjahr.

 

Versicherungen: Welche sind wichtig?

Raus von Zuhause – muss ich mich jetzt selbst versichern? Mit dem neuen Lebensabschnitt gilt es, den Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Aber welche Versicherungen müssen jetzt unbedingt sein? Im Online-Vortrag gibt es Auskunft darüber, mit welchen Versicherungen man sich beschäftigen sollte.

Mehr Informationen zum Thema Versicherungen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.