Energieanbieterwechsel wider Willen

Pressemitteilung vom
Ein Energieunternehmen kündigt ohne Einwilligung des Verbrauchers dessen bestehenden Strom- und Gasvertrag und will ihn zukünftig selbst beliefern. Der Verbraucherzentrale Saarland e. V. werden derzeit viele solcher Fälle gemeldet. Vorangegangen ist meist ein unerwünschter Werbeanruf oder ein unerwarteter Besuch an der Haustür.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.

Was Sie gegen untergeschobene Energieverträge tun können

Off

Vielen Verbraucher:innen ist überhaupt nicht bewusst, dass es sich bei der Kontaktaufnahme um ein Verkaufsgespräch handelt. Viele denken, es sei ihr bisheriger Energieanbieter, der sich bei ihnen meldet, oder sie würden ganz unverbindlich über neue Tarife informiert. Gutgläubig geben sie ihre persönlichen Daten, den aktuellen Energielieferanten und die Zählernummer preis. Dass durch dieses Gespräch ein Anbieterwechsel eingeleitet wird, kommt nicht zur Sprache. Wenig später werden die Betroffenen per Post, E-Mail oder SMS darüber informiert, dass sie einen neuen Strom- und Gasvertrag abgeschlossen haben. Parallel dazu flattert ihnen die Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten ins Haus.

Viele wenden sich dann ratsuchend an die Verbraucherzentrale Saarland e. V. und fragen, was sie tun können.

„Prinzipiell haben Sie bei Vertragsabschlüssen am Telefon oder an der Haustür immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht,“ so Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland e. V.. „Bei Energielieferverträgen außerhalb der Grundversorgung gilt seit dem 27. Juli 2021 die Besonderheit, dass sie nicht mehr telefonisch geschlossen werden können sondern der Textform, z. B. per Brief, E-Mail oder SMS, bedürfen. Sie sollten dem neuen Anbieter gegenüber den untergeschobenen Vertrag widersprechen und ihn gleichzeitig hilfsweise widerrufen. Am besten machen Sie das per Einschreiben, damit Sie einen Zugangsbeweis haben.“

Betroffene Verbraucher:innen sollten sich auch mit ihrem bisherigen Energieanbieter schnellstmöglich in Kontakt setzen und ihm mitteilen, dass sie niemanden zur Kündigung bevollmächtigt haben und sie ihren bisherigen Vertrag zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen möchten.

Der beste Schutz vor solchen ungewollten Anbieterwechseln sei aber, niemals bei überraschenden Anrufern seine persönlichen Daten und die Zählernummer preiszugeben, so Fuchs. Wer seinen Energieanbieter wechseln möchte, sollte sich Zeit nehmen für einen Preisvergleich und die Vertragsbedingungen prüfen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.