Energieanbieterwechsel wider Willen

Pressemitteilung vom
Ein Energieunternehmen kündigt ohne Einwilligung des Verbrauchers dessen bestehenden Strom- und Gasvertrag und will ihn zukünftig selbst beliefern. Der Verbraucherzentrale Saarland e. V. werden derzeit viele solcher Fälle gemeldet. Vorangegangen ist meist ein unerwünschter Werbeanruf oder ein unerwarteter Besuch an der Haustür.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.

Was Sie gegen untergeschobene Energieverträge tun können

Off

Vielen Verbraucher:innen ist überhaupt nicht bewusst, dass es sich bei der Kontaktaufnahme um ein Verkaufsgespräch handelt. Viele denken, es sei ihr bisheriger Energieanbieter, der sich bei ihnen meldet, oder sie würden ganz unverbindlich über neue Tarife informiert. Gutgläubig geben sie ihre persönlichen Daten, den aktuellen Energielieferanten und die Zählernummer preis. Dass durch dieses Gespräch ein Anbieterwechsel eingeleitet wird, kommt nicht zur Sprache. Wenig später werden die Betroffenen per Post, E-Mail oder SMS darüber informiert, dass sie einen neuen Strom- und Gasvertrag abgeschlossen haben. Parallel dazu flattert ihnen die Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten ins Haus.

Viele wenden sich dann ratsuchend an die Verbraucherzentrale Saarland e. V. und fragen, was sie tun können.

„Prinzipiell haben Sie bei Vertragsabschlüssen am Telefon oder an der Haustür immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht,“ so Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland e. V.. „Bei Energielieferverträgen außerhalb der Grundversorgung gilt seit dem 27. Juli 2021 die Besonderheit, dass sie nicht mehr telefonisch geschlossen werden können sondern der Textform, z. B. per Brief, E-Mail oder SMS, bedürfen. Sie sollten dem neuen Anbieter gegenüber den untergeschobenen Vertrag widersprechen und ihn gleichzeitig hilfsweise widerrufen. Am besten machen Sie das per Einschreiben, damit Sie einen Zugangsbeweis haben.“

Betroffene Verbraucher:innen sollten sich auch mit ihrem bisherigen Energieanbieter schnellstmöglich in Kontakt setzen und ihm mitteilen, dass sie niemanden zur Kündigung bevollmächtigt haben und sie ihren bisherigen Vertrag zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen möchten.

Der beste Schutz vor solchen ungewollten Anbieterwechseln sei aber, niemals bei überraschenden Anrufern seine persönlichen Daten und die Zählernummer preiszugeben, so Fuchs. Wer seinen Energieanbieter wechseln möchte, sollte sich Zeit nehmen für einen Preisvergleich und die Vertragsbedingungen prüfen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.