Die Stromhelfer - Meldestelle zur Vermeidung von Stromsperren

Stand:
Wurde Ihnen eine Energiesperre angedroht oder der Strom bereits abgestellt?
Können Sie Ihre Nachzahlung nicht begleichen?
Bei einem Stromzähler dreht sich die hintere Anzeige.

 

Durch die stark gestiegenen Energiepreise nehmen Nachzahlungen, Zahlungsschwierigkeiten und Energieschulden zu. Wenn die Abschaltung droht, heißt es schnell handeln!

Oft lässt sich eine Energiesperre verhindern.

Off

Was wir für Sie tun

Wir prüfen, ob eine Sperre berechtigt ist.
Wir überprüfen Abrechnung und Verbrauch.
Wir kontaktieren den Versorger und suchen nach Lösungsmöglichkeiten.
Wir beraten zu möglichen Leistungsansprüchen.
Wir vermitteln Angebote, um langfristig Ihren Verbrauch zu senken und zukünftige Zahlungsprobleme zu vermeiden.

Kostenlos.
 

 

Unser Beratungsteam
Franziska Hildmann, Adriana Hanisch, Elke Nicolay

Wie Sie uns erreichen

Die Stromhelfer

Verbraucherzentrale Saarland e.V.
Ursulinenstr. 63
66111 Saarbrücken

Beratungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8-16 Uhr
Freitag: 8-15 Uhr

oder nach Vereinbarung

Telefon (0681) 417 26 62
stromhelfer@vz-saar.de

 

Bevorstehende Termine:

Derzeit sind keine Termine geplant.

 

Weitere Hilfsangebote

Was Sie selbst tun können, erfahren Sie in unserer Checkliste.
Auch Sozialbehörden können helfen. Prüfen Sie daher Ihren Anspruch auf Sozialleistungen

Mehr Informationen zu Sozialleistungsansprüchen bei hohen Energiekosten erhalten Sie über die Aufklärungskampagne Energie-Hilfe.org von Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Sie wissen trotzdem nicht weiter? Dann melden Sie sich bei uns.

Die Stromhelfer
Telefon (0681) 417 26 62

 


 

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.