Zuschüsse fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm

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Wer bei der Haussanierung auf Energiesparen setzt, kann Zuschüsse bekommen. Für Sie sind außerdem erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie und Umweltwärme mit einer Wärmepumpe ein Thema? Informieren Sie sich über Fördermittel.
Paar umarmt sich vor Haus mit Gerüst

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für klimafreundliche Neubauten können Sie einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen.
  • Förderungen gibt es auch für viele Maßnahmen an Ihrem bestehenden Wohnhaus: von der neuen Heizung im Keller, über einbruchsichere Fenster sowie den barrierefreien Hauseingang bis zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Sie können auch mehrere Programme kombinieren, um die öffentlichen Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
  • Online helfen Ihnen verschiedene Datenbanken, um nach den passenden staatlichen Förderprogrammen zu suchen.
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Was wird gefördert?

Private Eigenheimbesitzer:innen finden eine Vielzahl von Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern zu folgenden Themen:

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke, Fenster und Außentüren
  • Energieeffizienter Neubau
  • Reduzierung von Barrieren, Einbruchschutz
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Austausch von Heizungen (Holzpelletheizungen, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Brennstoffzellenheizungen, KWK-Anlagen)
  • Heizungsoptimierung  - z. B. durch hydraulischen Abgleich (nach Verfahren B mit Heizlastberechnung - wird bei der Förderung "Anlagen zur Wärmeerzeugung nach BEG EM" vorgeschrieben), Heizkurvenanpassung, Austausch ineffizienter Umwälzpumpen (Heizung und Warmwasserzirkulation), Dämmung von warmwasserführenden Rohren 
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und Netzdienlichkeit
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und Experten
  • Energieberatung

Wo finde ich Informationen zur steuerlichen Förderung?

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind seit 2020 auch über eine neue Steuerermäßigung in Gestalt eines Steuerbonus durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes möglich. Gefördert werden Maßnahmen an selbstgenutzten Wohneigentum, wenn das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.

Steuerlich berücksichtigt werden nur Sanierungsmaßnahmen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen. Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übersteigen - wie bei den Förderprogrammen von KfW und BAFA.

Wenn dies alles zutrifft, können Sie 20 Prozent und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angeben. Eine Beantragung beim Finanzamt vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

  1. Faktenblatt
  2. Das amtliche Muster für die Bescheinigung der Sanierungsmaßnahmen
  3. Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wenn Sie sich eine Übersicht verschaffen wollen, welche Fördermittel es für Ihr Sanierungsanliegen gibt, können Sie verschiedene Fördermitteldatenbanken durchsuchen. Eine gute Übersicht bietet der Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Das Tool ermöglicht die Auswahl nach Förderthema, Förderart und Fördergeber. Probieren Sie es hier aus und klicken Sie sich bis zur Detailansicht von einzelnen Förderprogrammen durch.

Förder.Navi laden: Erst wenn Sie auf „Inhalt anzeigen“ klicken, wird eine Verbindung zu NRW.Energy4Climate hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie deren Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine weitere Förderdatenbank bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Datenbank enthält ausschließlich Förderprogramme vom Bund und teilweise von den Bundesländern. Zusätzlich gibt es aber vielerorts weitere lokale Förderungen von Kommunen, Kreisen oder Energieversorgern. Informieren Sie sich vor Ort, beispielsweise im Rathaus oder bei unserer Beratung.

Fördergelder beantragen

Die Antragstellung läuft je nach Förderprogramm unterschiedlich ab. Bundesweite Fördermittel erhalten Sie über die KfW und das BAFA.

  • Lassen Sie sich am besten vor der Planung beraten. Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung und Beratung zur Immobilienfinanzierung an.
  • Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie zum Beispiel Dämm-Maßnahmen und Fensteraustausch ist im Rahmen der Bundesförderung die Einbeziehung von Energie-Effizienz-Expert:innen erforderlich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ist beispielsweise der Etat eines Programms ausgeschöpft, können keine Gelder mehr ausgezahlt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderprogramme des Bundes, die über die KfW und das BAFA abgewickelt werden, werden neu strukturiert. Dadurch ergeben sich Änderungen in den technischen Mindestanforderungen, den Rahmenbedingungen und bei den Zuständigkeiten. Seit Januar 2021 wird die BEG schrittweise umgesetzt, und sie wurde am 1. Januar 2023 in großen Teilen angepasst.

KfW

Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten, es gibt zinsgünstige Kredite und Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss.

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Beim BAFA können Sie Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit Januar 2021 nicht nur für Heizungsanlagen, sondern auch für Dämm-Maßnahmen und den Fensteraustausch. 

Förderungen kompakt – Infoblätter

Wenn Sie schon wissen, ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Sanierungsmaßnahmen oder ein Förderprogramm in Frage kommt: Die wichtigsten Infos zur steuerlichen Förderung sowie zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.

Steuerliche Anrechnung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (PDF)

KfW

Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen durch zinsgünstige Kredite, zum Teil mit Tilgungszuschüssen oder reinen Zuschüssen. Hier finden Sie hilfreiche Links der KfW zu den einzelnen Produkten.

Das neue Programm für klimafreundliche Neubauten enthält aktuell drei Produkte für Wohngebäude:

Achtung: Für dieses Programm gibt es seit dem 16. Oktober 2023 neue Konditionen.

Unterschieden wird zudem danach, ob es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) oder um ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q), also einem bestimmten Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit, handelt. Für erstere (KFWG) kann ein Kredit mit Zinsverbilligung in Höhe von max. 100.000 € pro Wohneinheit beantragt werden. Bei Gebäuden mit Qualitätssiegel (KFWG-Q) können bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bewilligt werden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Bundesregierung fördert über das BAFA Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss. Gefördert werden der Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen, Baubegleitung, Energieberatung und ab dem 1. Januar 2021 auch Einzelmaßnamen wie Wärmedämmung, Fenster und Lüftungstechnik


Sowohl bei der BEG für Wohngebäude (WG) wie auch bei Einzelmaßnahmen (EM) können Sie Fördermittel für Materialkosten erhalten, wenn Sie die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Gefördert werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, wenn Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigen.

Bei der BEG Einzelmaßnahmen wurde die Förderung für eine Baubegleitung, z.B. durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Sachverständige, auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten reduziert. Die maximalen Fördersätze liegen nun bei: 

  • 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (ab drei oder mehr Wohneinheiten),
  • 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.  

Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) wurde der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 5 auf 10 Prozent angehoben. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind.

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