BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Beim BAFA können Sie Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit Januar 2021 nicht nur für Heizungsanlagen, sondern auch für Dämm-Maßnahmen und den Fensteraustausch.
Förderungen kompakt – Infoblätter
Wenn Sie schon wissen, ob eine steuerliche Anrechnung Ihrer Sanierungsmaßnahmen oder ein Förderprogramm in Frage kommt: Die wichtigsten Infos zur steuerlichen Förderung sowie zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.
Steuerliche Anrechnung
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (PDF)
KfW
Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen durch zinsgünstige Kredite, zum Teil mit Tilgungszuschüssen oder reinen Zuschüssen. Hier finden Sie hilfreiche Links der KfW zu den einzelnen Produkten.
Das neue Programm für klimafreundliche Neubauten enthält aktuell drei Produkte für Wohngebäude:
Achtung: Für dieses Programm gibt es seit dem 16. Oktober 2023 neue Konditionen.
Unterschieden wird zudem danach, ob es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) oder um ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q), also einem bestimmten Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit, handelt. Für erstere (KFWG) kann ein Kredit mit Zinsverbilligung in Höhe von max. 100.000 € pro Wohneinheit beantragt werden. Bei Gebäuden mit Qualitätssiegel (KFWG-Q) können bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bewilligt werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Bundesregierung fördert über das BAFA Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss. Gefördert werden der Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen, Baubegleitung, Energieberatung und ab dem 1. Januar 2021 auch Einzelmaßnamen wie Wärmedämmung, Fenster und Lüftungstechnik
Sowohl bei der BEG für Wohngebäude (WG) wie auch bei Einzelmaßnahmen (EM) können Sie Fördermittel für Materialkosten erhalten, wenn Sie die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Gefördert werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, wenn Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigen.
Bei der BEG Einzelmaßnahmen wurde die Förderung für eine Baubegleitung, z.B. durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Sachverständige, auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten reduziert. Die maximalen Fördersätze liegen nun bei:
- 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser,
- 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (ab drei oder mehr Wohneinheiten),
- 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.
Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) wurde der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 5 auf 10 Prozent angehoben. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind.