Bürgergeld als Notfall-Hilfe: Wer darf einen Antrag stellen?
Der Bezug von Bürgergeld ist an einige Bedingungen geknüpft.
Die wichtigste Voraussetzung: Das Einkommen aller Mitglieder Ihrer sogenannten Bedarfsgemeinschaft darf nicht zu hoch sein. Feste Einkommensgrenzen gibt es dabei nicht: Wie hoch das zulässige Einkommen sein darf, hängt vom konkreten Bedarf ab. So können etwa Schwangere oder Alleinerziehende einen Mehrbedarf haben. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nicht dauerhaft getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner:innen sowie im Haushalt lebende Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Außerdem dürfen Sie für den Anspruch in einem Monat als Antragssteller:in nicht mehr als maximal 15.000 Euro an "sofort verfügbarem" Vermögen besitzen. Das sind zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Giro- und Tagesgeld-Konto und Sparbücher. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind weitere 15.000 € zulässig.
Bürgergeld und Co: Wie viel Geld bekomme ich?
Die Höhe des Anspruchs auf Sozialleistungen berechnen Sie folgendermaßen: Regelsatz plus eventuell vorliegende Mehrbedarfe plus Bruttowarmmiete plus Betriebs- und Heizkostennachzahlung. Nun ziehen Sie diese Summe von Ihrem Nettoeinkommen (abzüglich Freibeträge) ab.
Beispielrechnung: Grundsicherung
Als Beispiel für einen Anspruch auf Grundsicherung hier eine Berechnung für einem alleinstehenden Rentner mit einer Heizkostennachzahlung von 1000 Euro:
Regelbedarf: 502 Euro
Kaltmiete: 500 Euro
Heizkostenabschlag: 120 Euro
Nebenkosten: 100 Euro
Heizkostennachzahlung: 1000 Euro
Das macht einen Gesamtbedarf von 2222 Euro.
Bei einer Rente von 1500 Euro besteht ein Anspruch von Gesamtbedarf - Rente = 722 Euro
Einkommen zu hoch: Bekomme ich trotzdem Nothilfen?
Natürlich kann auch die Situation eintreten, dass das Jobcenter Ihr Einkommen als zu hoch einstuft. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Womöglich können Sie sich Ihre Abrechnung dennoch nicht leisten – schließlich sind die Lebenserhaltungskosten zuletzt massiv gestiegen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die lokale Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Das gleiche gilt für all jene, deren Rente zu hoch für Ansprüche aus der Grundsicherung ist. Auch sie wenden sich an die Wohngeldstelle. Was Sie dabei beachten müssen und alle Informationen rund um das Thema Wohngeld lesen Sie hier.
Sozialhilfe, Wohngeld und Bürgergeld: Die wichtigsten Fristen
Wer nicht mehr erwerbsfähig oder im Rentenalter ist, muss den Antrag im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Sozialamt stellen. Sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme.
Als Erwerbstätige haben Sie beim Bürgergeld-Antrag etwas mehr Zeit. Sie müssen Ihren Antrag bis zum Ende des dritten Monats nach Fälligkeit der Rechnung stellen. War die Nachzahlung beispielsweise im Januar 2023 fällig, können Sie das Bürgergeld für Heizkosten also noch bis Ende April 2023 rückwirkend beantragen.
Allerdings: Bis zur Auszahlung können mehrere Monate vergehen.
Daher gilt: Schnell sein. Es reicht zunächst ein formloser Antrag per Mail. Die Mail muss Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten. Im Text muss stehen, dass Sie aufgrund der gestiegenen Energiepreise eine Übernahme der Kosten für Ihre Mietwohnung beantragen.
Wer den Antrag auf diese Weise fristgerecht einreicht, hat gute Chancen, hohe Nebenkosten nicht alleine stemmen zu müssen.