Bausparen allgemein
Bausparverträge sind eine Kombination aus einem Sparvertrag mit anschließender Option auf ein zinsgünstiges Darlehen. Daher werden sie unter anderem in die Anspar- und Darlehensphase eingeteilt.
Beim Bausparen handelt es sich um Zwecksparen mit dem Ziel, ein zinsgünstiges Darlehen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zu erhalten. Dazu wird mit der Bausparkasse ein Bausparvertrag abgeschlossen, der über eine bestimmte Bausparsumme lautet.
Zentrale Größe jedes Bausparvertrages ist die Bausparsumme. Sie setzt sich aus dem vom Sparer zu erbringenden Bausparguthaben und dem bei Zuteilung zu gewährenden Darlehen zusammen. Auf Basis der Bausparsumme werden Abschlussgebühr, regelmäßige Sparleistung und der erforderliche Tilgungsbeitrag für das Bauspardarlehen berechnet.
In der Sparphase leistet der Sparer zunächst die vereinbarte Sparleistung bis zu einem festgelegten Prozentsatz der Bausparsumme. Bei so genannten klassischen Bausparverträgen sind dies in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Die regelmäßige Sparleistung ist in den meisten Fällen veränderbar; auch können mit Zustimmung der Bausparkasse höhere einmalige Beiträge geleistet werden. Der Sparzins für die Spareinlage steht von Beginn an fest und ist nicht veränderlich.
Beispiel: Für eine Bausparsumme von 100.000 Euro müssen bei klassischen Tarifen zunächst 40.000 Euro oder 50.000 Euro als Mindestguthaben angespart werden. Ebenso muss das Guthaben je nach Tarif über eine bestimmte Mindestsparzeit angespart werden. Ist dann irgendwann die von der Bausparkasse vorgegebene Mindestbewertungszahl erreicht und kann der Bausparer eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen, kann die Zuteilung der Bausparsumme beantragt werden.
In der Darlehensphase wird das bereitgestellte Darlehen zu einem bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgeschriebenen Darlehenszins verzinst. Er liegt in der Regel um 1 bis 2,5 Prozent über dem Sparzins. Insofern stellt er eine kalkulierbare Größe im Vergleich zu einem in Zukunft womöglich steigenden Marktzinsniveau dar.
Die für das Bauspardarlehen zu zahlende monatliche Rate, der so genannte Tilgungsbeitrag - bestehend aus Zins und Tilgung - wird als Promillesatz der Bausparsumme vereinbart. Die sich so ergebende Annuität ist im Allgemeinen deutlich höher als bei "normalen" Annuitätendarlehen. Bauspardarlehen werden daher je nach Bauspartarif in einem Zeitraum von 8 bis zu circa 18 Jahren getilgt.
Besonderheiten bei Riester-Bausparverträgen
Riester-Bausparverträge unterscheiden sich von den vorgestellten üblichen Bausparverträgen durch die spezielle Zertifizierung. Der dabei förderfähige Betrag für die Sparleistung und später in der Darlehensphase für die Tilgungsleistung beträgt maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Ohne dass es sich nachteilig auf die Förderung auswirkt, darf das angesparte Guthaben nur entnommen werden, wenn es zum Bau, Kauf oder zur Entschuldung einer vom Sparer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt wird. Das Bauspardarlehen wird nur unter der Prämisse gefördert, wenn es zur Tilgung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet oder zur Umschuldung einer entsprechenden Finanzierung eingesetzt wird. In jedem Fall muss das Riester-Bauspardarlehen bis spätestens zum vollendeten 68. Lebensjahr getilgt sein.
Alternativ lässt sich der Riester-Bausparvertrag auch nur dazu nutzen, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Dies kann sich dann ergeben, wenn der Vertrag zur Zinssicherung eines heute noch unkonkreten Immobilienwunsches abgeschlossen wurde. Wie bei jedem anderen Geldriestervertrag schließt sich dann nach der Ansparphase die Auszahlungs-/Rentenbezugsphase an. Je nach Vertrag wird der Anbieter dann entweder eine Rentenversicherung mit sofort beginnender lebenslanger Rentenzahlung oder einen Auszahlplan mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr abschließen.
Einige Riester-Bausparverträge können sich nach Abwägen aller Vor- und Nachteile des "Riesterns" für Sparer eignen, die ihren Wunsch nach einer eigenen Immobilie verwirklichen wollen..