Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Wir zeigen, wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie Geld nachfordern können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
- Wer so einen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Bei Altverträgen geht es teilweise um einige Tausend Euro Zinsgutschrift.
- Unser Musterbrief hilft dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent. Dabei berufen sie sich auf eine Klausel, welche sie zur Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Die einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Sie sollten die Klausel prüfen und nachrechnen lassen und können eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.
Um welche Verträge geht es?
Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen
- "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
- "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
- "VorsorgePlus" (Sparkasse)
- "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
- "Vermögensplan" (Sparkasse)
- "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
- "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
- "Scala" (Sparkasse)
vertrieben wurden. Rechtswidrige Zins-Klauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.
Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Das zeigen anhaltende Beschwerden von Verbrauchern bei den Verbraucherzentralen und den Marktbeobachtungs-Experten.
Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus zwei Vereinbarungen zusammen:
- Einem variablen Grundzins und
- einer vereinbarten Prämie (Bonus).
Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben jährlich verzinst wird. Die Prämie erhält der Sparer zusätzlich, sie ist umso höher je länger der Sparvertrag besteht. Sie wurde in der Regel nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen. Der Anreiz solcher Verträge ist klar: Kunden werden mit einem Versprechen langfristig an Verträge gebunden.
Rechtswidrige Zinsanpassungsklausel
Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber, insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, transparent sein. Schließlich haben Verbraucher bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit oder es ergibt wirtschaftlich für sie keinen Sinn, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.
In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!
Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09). Zuletzt urteilte der BGH im März 2017 (XI ZR 508/15): Die entsprechende Klausel einer Sparkasse sei nicht wirksam, da Verbraucher nicht nachvollziehen können, wie sich die Zinsen ändern. Es bestehe die Gefahr, dass die Sparkasse die Zinsen im Vertragsverlauf zum eigenen Vorteil ändert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im BaFinJournal 02/2020 darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung zu ignorieren und die unwirksamen Klauseln bewusst kommentarlos weiterzuverwenden, als Missstand gesehen wird, bei dem die BaFin eingreifen kann.
Welche Banken sind betroffen?
Tausende von Verträgen haben die Verbraucherzentralen bundesweit bereits rechtlich überprüft. Hierbei wurden den Verbraucherzentralen Sparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln von nachfolgenden Anbietern vorgelegt. Wir können nicht sagen, ob sich die Institute heute noch auf diese Klauseln berufen, ob sie mit ihren Kunden neue vereinbart haben oder ob sie einfach neue Klauseln verwenden, ohne diese jemals mit ihren Kunden vereinbart zu haben, was unzulässig ist. Aber aufgepasst: Wenn Ihre Sparkasse oder Ihre Bank nicht auftaucht, heißt das nicht, dass es dort keine Verträge mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln gibt. Gut möglich, dass die Verbraucherzentralen von dem Institut einfach noch keinen Vertrag überprüft haben.
Bundesland |
Name des Produkts |
Name des Kreditinstituts |
---|---|---|
Baden-Württemberg |
BBBank-SparPlus |
BBBank eG |
Baden-Württemberg | VR-Sparconcept Fix | Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG |
Baden-Württemberg |
Express 2000, Vermögenssparen Plus |
BW Bank |
Baden-Württemberg |
Vorsorgeplan |
Heidelberger Volksbank |
Baden-Württemberg |
ScalaVorsorge |
Kreissparkasse Heilbronn |
Baden-Württemberg |
VorsorgePlus |
Kreissparkasse Tübingen |
Baden-Württemberg |
Scala |
Kreissparkasse Waiblingen |
Baden-Württemberg |
Vorsorgeplan |
Raiffeisenbank Südhardt |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Bodensee |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel, VorsorgePlus |
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen |
Baden-Württemberg |
Vorsorgesparen |
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Haslach-Zell |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Hegau-Bodensee |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Heidelberg |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Hochrhein |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Karlsruhe |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Kraichgau |
Baden-Württemberg |
Jahrtausend-Sparvertrag |
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Neckartal-Odenwald |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel, Zuwachssparen |
Sparkasse Offenburg/Ortenau |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Pforzheim Calw |
Baden-Württemberg |
VorsorgePlus |
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel, Flexsparen |
Sparkasse Rhein Neckar Nord |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Schwarzwald-Baar |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Staufen-Breisach |
Baden-Württemberg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Tauberfranken |
Baden-Württemberg |
Scala, VorsorgePlus |
Sparkasse Ulm |
Baden-Württemberg |
VorsorgePlus |
Sparkasse Günzburg-Krumbach |
Baden-Württemberg |
Missions-Bonus-Sparplan |
Steyler Bank |
Baden-Württemberg |
Ziel-Sparplan |
Volksbank Main-Tauber |
Baden-Württemberg |
Zukunft |
VR-Bank Neckar-Enz |
Baden-Württemberg |
VR ZielSparen |
VR-Bank Ostalb |
Baden-Württemberg |
Bonusplan |
VR Bank Rhein-Neckar |
Baden-Württemberg |
VR-Bonusplan |
Volksbank Bühl |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Kelheim |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg |
Bayern |
Vorsorgeplan |
Raiffeisenbank Bibertgrund |
Bayern |
Sparda-Multi-Sparplan |
Sparda-Bank München |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Allgäu |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Amberg-Sulzbach |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Bamberg |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Bayreuth |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Coburg-Lichtenfels |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Deggendorf |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Erding-Dorfen |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Freyung-Grafenau |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Fürstenfeldbruck |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse im Landkreis Cham |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse im Landkreis Schwandorf |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Kulmbach-Kronach |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Landshut |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Mainfranken Würzburg |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Miltenberg-Obernburg |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Mittelfranken-Süd |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Neu-Ulm |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Niederbayern-Mitte |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Nürnberg |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Oberland |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Oberpfalz Nord |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Passau |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Rottal-Inn |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse Augsburg |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse Dachau |
Bayern |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse München |
Bayern |
Vorsorgeplan |
VR-Bank Augsburg-Ostallgäu |
Berlin |
Vorsorgesparen |
Berliner Sparkasse |
Brandenburg |
Vorsorgesparen flexibel |
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam |
Brandenburg | Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Barnim |
Brandenburg | Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Elbe-Elster |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Märkisch-Oderland |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Oder-Spree |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Prignitz |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Schwedt |
Brandenburg |
Prämiensparen flexibel, Prämiensparplan |
Sparkasse Spree-Neiße |
Bremen |
Prämiensparen flexibel |
Die Sparkasse in Bremen |
Bremen |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln |
Hessen |
Vermögensplan |
Frankfurter Sparkasse |
Hessen |
Vermögensplan |
Kreissparkasse Groß-Gerau |
Hessen |
Sparvertrag |
Nassauische Sparkasse |
Mecklenburg-Vorpommern |
Prämiensparen flexibel |
Müritz-Sparkasse |
Mecklenburg-Vorpommern |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Walsrode |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Duderstadt |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Einbeck |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Münden |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Osnabrück |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Rotenburg Osterholz |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkassse Hameln-Weserbergland |
Niedersachsen |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse Bad Pyrmont |
Niedersachsen |
Vorsorgesparen |
Stadtsparkasse Wunstorf |
NRW |
S-Prämiensparvertrag flexibel |
Kreissparkasse Halle (Westf.) |
NRW |
Vorsorgesparen flexibel |
Sparda-Bank West |
NRW |
Vorsorgesparen |
Sparkasse Aachen |
NRW |
Prämiensparen |
Sparkasse Bergkamen-Bönen |
NRW |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Dortmund |
NRW |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Gelsenkirchen |
NRW |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Hamm |
NRW |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse KölnBonn |
NRW |
Prämiensparen |
Sparkasse Minden-Lübbecke |
NRW |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Mühlheim an der Ruhr |
NRW |
VorsorgePlus |
Sparkasse Münsterland Ost |
NRW |
Prämiensparen |
Sparkasse Schwerte |
NRW |
Prämiensparen |
Sparkasse Siegen |
NRW |
VorsorgePlus |
Kreissparkasse Westmünsterland |
NRW |
Prämiensparen |
Städtische Sparkasse zu Schwelm |
NRW |
Bonusplan |
Volksbank Südmünsterland-Mitte |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Birkenfeld |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Bitburg-Prüm |
Rheinland-Pfalz |
VorsorgePlus, Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Kaiserslautern |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Westerwald-Sieg |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Germersheim Kandel |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Rhein-Haardt |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Rhein-Hunsrück |
Rheinland-Pfalz |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Südwestpfalz |
Rheinland-Pfalz |
Bonusplan |
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz |
Rheinland-Pfalz |
Bonusplan |
Volksbank Kaiserslautern |
Saarland |
S-Trend |
Kreissparkasse Saarpfalz |
Saarland |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse St. Wendel |
Saarland |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Saarbrücken |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Erzgebirgssparkasse |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Ostsächsische Sparkasse Dresden |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Bautzen |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Döbeln |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Chemnitz |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Leipzig |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Meißen |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Mittelsachsen |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Muldental |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Vogtland |
Sachsen |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Zwickau |
Sachsen-Anhalt |
Vermögenssparen flexibel, Prämiensparen flexibel |
Harzsparkasse |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Börde |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Kreissparkasse Stendal |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Saalesparkasse |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Salzlandsparkasse |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Altmark West |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Burgenlandkreis |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Jerichower Land |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Mansfeld-Südharz |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Sparkasse Wittenberg |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse Dessau |
Sachsen-Anhalt |
Prämiensparen flexibel |
Stadtsparkasse Magdeburg |
Schleswig-Holstein |
Prämiensparen flexibel |
Förde-Sparkasse |
Schleswig-Holstein |
Prämiensparen flexibel |
Nord-Ostsee Sparkasse |
Thüringen |
S-Prämiensparren flexibel |
Kreissparkasse Eichsfeld |
Thüringen |
MEGA-Sparplan |
Kreissparkasse Saale-Orla |
Thüringen |
S-Vermögensplan |
Sparkasse Jena-Saale-Holzland |
Thüringen |
Vermögensplan |
Sparkasse Mittelthüringen |
Thüringen |
Vorsorgesparen |
Wartburg Sparkasse |
Wer einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie oder Bonus hat, sollte sich seinen Vertrag genauer ansehen. Taucht der Name des Produkts in obiger Liste auf, stehen die Chancen gut, dass er eine rechtswidrige Klausel enthält und Sie Zinsen nachfordern können. Ansonsten schauen Sie sich die Klausel im Vertrag an: Ermöglicht sie der Bank eine einfache Zinsänderung, ohne dass Sie nachvollziehen können, wie genau die Zinsänderung stattfinden soll, oder enthält er gar keine Vereinbarung dazu, könnte das ein Hinweis sein. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.
Um wie viel Geld geht es und was kann ich tun?
Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollten Sie Ihre Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
Die Verbraucherzentralen haben bereits über 5000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Verbraucher haben in den nachgerechneten Fällen nach Auffassung der Verbraucherzentralen durchschnittlich rund 4000 Euro zu wenig Zinsen erhalten. In der Spitze haben Verbraucherzentralen einen Nachforderungsanspruch von Verbrauchern gegen ihr Kreditinstitut in Höhe von rund 78.000 Euro errechnet.
Die Ergebnisse aus dem Bundesland Baden-Württemberg wurden veröffentlicht. Die Studie "Zinsänderung in Sparverträgen" können Sie hier herunterladen. In aller Kürze finden Sie die Ergebnisse auch im Faktenblatt "Zinsanpassung" der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Rechtliche Verfahren der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen sind inzwischen gegen eine Reihe Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken aktiv geworden, gegen einige davon auch im Rahmen der Ende 2018 geschaffenen Möglichkeit einer Musterklage.
Zahlreiche Verbraucher haben sich solchen Verfahren bereits angeschlossen, zuletzt wurde im Januar 2021 eine weitere Klage eingereicht. Ein Überblick:
Gegen 20 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in verschiedenen Bundesländern ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits rechtlich erfolgreich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass die Geldinstitute sich verpflichten mussten, sich auf die beanstandete Zinsanpassungsklausel nicht mehr zu berufen. Weitere Verfahren sind noch offen (Stand: Januar 2021).
Die Verbraucherzentrale Sachsen lässt aktuell in jeweils einer Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Zwickau, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Muldental und die Sparkasse Meißen die nach ihrer Meinung unwirksamen Zinsanpassungsklauseln und die richtige Zinsanpassung feststellen.
Die Klageregister für die Sparkassen Vogtland, Muldental und Meißen sind inzwischen eröffnet und Interessierte können sich nun verbindlich anschließen (Stand: Januar 2021). Informationen und Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gegen die Sparkassen in Leipzig, Zwickau und die Erzgebirgssparkasse gibt es inzwischen erste Urteile. Das OLG Dresden hat am 22. April, 17. Juni und 9. September 2020 im Wesentlichen die Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt (u.A. Az 5 MK 1/19 und AZ 5 MK 1/20, beide noch nicht rechtskräftig). Das Gericht geht davon aus, dass die Zinsanpassungsklausel unwirksam ist. Die dadurch entstehende Regelungslücke in den Sparverträgen müsse in den individuellen Klagen der einzelnen Verbraucher gefüllt werden. Den Anträgen, die Grundsätze der Zinsanpassung verbindlich zu definieren, wurde nur teilweise entsprochen. Gleichwohl hat der vorsitzende Richter seine Meinung zu den Anpassungskriterien geäußert. Demnach sind als Vergleichsmaßstab ein langfristiger Referenzzins - etwa der von der Verbraucherzentrale Sachsen vorgeschlagene - und die relative Zinsanpassung anzuwenden.
Weiter wurde die Auffassung des Klägers bestätigt, dass die Verjährung erst mit der Beendigung des Sparvertrages beginnt. Das hat zur Folge, dass die Zinsneuberechnung bis zum Vertragsbeginn zurückgehen muss.
Am 1. Juli 2020 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse eingereicht. Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Interessierte Verbraucher können sich noch zur Teilnahme anmelden (Stand: Januar 2021). Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat außerdem ein Info-Telefon geschaltet.
Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern haben außerdem am 29. Juli 2020 eine Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht. Die Sparkasse Nürnberg hatte im Jahr 2019 damit begonnen, ihren Kunden Prämiensparverträge mit der Bezeichnung "Prämiensparen flexibel" zu kündigen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern erfolgten diese Kündigungen jedoch in vielen Fällen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen bis zum Kündigungszeitpunkt durchschnittlich rund 4200 Euro zu wenig Zinsen gezahlt hat. Interessierte Verbraucher können sich inzwischen zur Teilnahme anmelden (Stand: Januar 2021). Informationen und Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Am 22. Januar 2021 ist zudem eine Musterklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht worden. Das Klageregister ist am 4. März 2021 eröffnet worden, Sie können sich nun zur Teilnahme anmelden (Stand: März 2021). Informationen zur Klage sowie ein Info-Telefon und die Möglichkeit, einen News-Alert über die weitere Entwicklung zu abonnieren, finden Sie ebenfalls bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg plant eine Musterklage gegen die Sparkasse Barnim. Informationen dazu finden Sie hier.
Zins zur Zeit x,xx% variabel.
Der Zinssatz beträgt z.Z. x,xxx%.
Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit x,xx % verzinst.
Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins auf den Prämiensparvertrag, derzeit x,xxx%.
Die Spareinlage wird variabel verzinst. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.
Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz.
Der jeweils gültige Zinssatz ist im Kassenraum ausgehängt.
[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Es gelten die Konditionen lt. Aushang im Kassenraum.
Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht.
Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben. Seine Höhe beträgt derzeit x,xx%.
Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. x,xx%, am Ende eines Sparjahres eine (un)verzinsliche Prämie…
Das angesparte Guthaben wird zur Zeit mit x,xxx% verzinst. Die Bank kann diesen Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen. Den jeweils gütligen Zinssatz gibt die Bank im Preisaushang bekannt.
Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils für das Vorsorgesparen Scala geltenden, aus dem Preisaushang ersichtlichen Zinssatz (Grundverzinsung) einen Zusatzzins (Bonus).
Für das Sparguthaben vergütet die Sparkasse eine variable, kapitalabhängige Verzinsung (aktuelle Zinssätze und Beitragsstaffelung siehe besonderer Aushang).
Das Sparguthaben des Sparers wird während der Ansparphase variabel mit zzt. X,xx % p.a. verzinst (Grundzinsen). Eine Änderung tritt mit der Änderung des Preisaushangs in Kraft.
[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Die Sparkasse zahlt neben dem jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art bei Beendigung des Vertrages zusätzliche eine unverzinsliche Prämie…
Der Zinssatz beträgt bei Vertragsabschluss: x,xx% pa. Unter Voraussetzung der monatlichen Ratenzahlung vergütet die Bank für das eingezahlte Guthaben einen variablen Sonderzinssatz. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz anzupassen. Sie gibt den jeweiligen Zinssatz durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.
Diese Spareinlage wird z.Zt. mit y% jährlich verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit den von ihr für Spareinlagen dieser Sparform festgesetzten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu senken.
Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz (Basiszins), der jeweils in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht ist, verzinst. Die Bank kann den Basiszins veränderten Marktverhältnissen anpassen.
Die Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepaßt.
Der Zinssatz für die Spareinlage ist variabel und paßt sich den jeweiligen Marktgegebenheiten an.
Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Zt. X%. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen.
Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst. Dieser beträgt z.Zt. X%. Und kann den jeweiligen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angepaßt werden. Den jeweiligs gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.
[anfänglicher Zinssatz nicht genannt] Zusätzlich zu dem aus dem Aushang ersichtlichen Zinssatz erhält der Sparer am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche Prämie gemäß der nachfolgenden Staffel auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres.
Die Spareinlage wird mit einer variablen Basisverzinsung verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die Zinsen entsprechend dem von ihr für Spareinlagen dieser Sparform jeweils festgelegten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu senken oder zu erhöhen. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisaushang bekanntgegeben.
Das jeweilige Gesamtguthaben … wird derzeit nach der folgenden, einlagenabhängigen Staffelung verzinst: Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Die Zinssätze für die Staffelung werden jeweils zur Quartalsmitte für den darauf folgenden Zeitraum neu festgesetzt und durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben.
Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit x,xxxx% p.a. verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszins veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes [es folgt ein Text mit Leerfeldern, die nicht ausgefüllt sind]
Die Sonderzinsvereinbarung für die Zinsstaffel gilt gem. Ziff. 3 vom Tag der Einzahlung an und ist in der Höhe der Verzinsung freibleibend. [Ziff3] Der Zinssatz für die Einlage ist vom täglich ermittelten Guthaben auf dem Vermögensparen Plus-Konto abhängig. Die Betragsgrenze und die davon abhängige Verzinsung für den jeweiligen Zinssatz gliedert sich in Folgende Stufen: Änderungen der Zinssätze werden im "Sparen lohnt sich" bekannt gemacht.
Die meisten Kreditinstitute berufen sich nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen nicht auf Verjährung, sondern zahlen ihren Kunden Zinsen nach, wenn sie sich mit unserem Musterbrief beschwert haben. Allerdings wenden einige so zum Beispiel in Sachsen und Bayern auch ein, dass Nachzahlungsansprüche schon teilweise verjährt seien. Dann helfen Ihnen folgende Informationen.
Grundsätzlich verjähren Ansprüche auf die Nachforderung von Zinsen aus Sparverträgen gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Allerdings beginnt diese Verjährungsfrist nach § 199 BGB erst "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."
Bei den Sparverträgen werden die aufgelaufenen Zinsen zum Schluss des Kalenderjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Jahres an verzinst. Der Auszahlungsanspruch auf das Gesamtkapital wird erst fällig, wenn der Vertrag endet. Daher kann nach unserer Rechtsauffassung die Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnen bevor der Vertrag beendet wurde. Sie können also auch noch bis zu drei Jahre nach Auszahlung des Guthabens aus Ihrem Sparvertrag eventuelle Zinsnachzahlungsansprüche fordern.
Das bedeutet, dass für Ihre eventuellen Ansprüche zum Jahresende 2019 Verjährung eintritt, sofern der Sparvertrag 2016 rechtmäßig gekündigt wurde. Ihre Bank oder Sparkasse könnte ab 2020 einen potentiellen Anspruch auf Nachzahlung aus einem in 2016 beendeten Vertrag mit Verweis auf die Verjährung ablehnen. Prüfen Sie daher, gegebenenfalls rechtzeitig bis Jahresende Maßnahmen zu ergreifen, die die Verjährung hemmen.
Wie kann man die Verjährung hemmen? Dafür gibt es unterschiedliche Wege: Beispielsweise können Sie als Sparkassenkunde eine individuelle Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter www.dsgv.de einreichen. Weitere Schlichtungsstellen finden Sie hier (erkundigen Sie sich vorab, ob das Verfahren die Verjährung hemmt). Alternativ hemmt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Einreichung einer Klage die Verjährung.
Der Bundegerichtshof hat sich zur Frage der Verjährung von Neuberechnungsansprüchen bei Sparverträgen mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln bislang noch nicht geäußert. Die Rechtsfrage ist also noch nicht abschließend geklärt. Allerdings gibt es aus einem Urteil zu Kreditverträgen vom 20.01.2009 (Aktenzeichen XI ZR 487/07) gute Anhaltspunkte dafür, dass die dreijährige Verjährungsfrist wie zuvor dargelegt nicht vor Vertragsende beginnt:
"Das Kreditverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, durch das der Kreditnehmer bis zu seiner Beendigung zur Erbringung von Teilzahlungen verpflichtet ist. Der Neuberechnungsanspruch soll dem Kreditnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit die notwendige Kenntnis von der Art und Weise seiner Rückzahlungspflicht vermitteln (§ VERBRKRG § 4 Abs. VERBRKRG § 4 Absatz 1 Satz 4 Nr. VERBRKRG § 4 Absatz 1 Nummer 1c VerbrKrG). Der Neuberechnungsanspruch ist danach vom Gesetzgeber als (Dauer-)Nebenpflicht des Kreditgebers konzipiert worden, die bis zur Beendigung des Dauerschuldverhältnisses besteht. Diese Konzeption würde konterkariert, wenn der Anspruch vor Beendigung des Kreditverhältnisses wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar wäre. Daher beginnt die Verjährung des Neuberechnungsanspruchs nicht vor Beendigung des Darlehensverhältnisses zu laufen (vgl. ähnlich zum Verhältnis von Haupt- und Hilfsansprüchen Staudinger/Peters, BGB Neubearb. 2004 § 195 Rdn. 26)."
Ganz aktuell hat das OLG Dresden am 22. April 2020 in dem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (Az.: 5 MK 1/19) die Frage der Verjährung entschieden. Es wurde festgestellt, dass "der vertragliche Anspruch von Kunden der Beklagten, die Verbraucher sind, in Bezug auf das Guthaben aus dem "S-Prämiensparvertrag flexibel" einschließlich der nach den Anträgen zu Ziffer 2. und 3. zu berechnenden Zinsen frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Sparvertrages fällig wird."
Damit wurde unsere Rechtsauffassung – wie oben ausgeführt - bestätigt.
Musterbrief: Zinserträge nachrechnen lassen
Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank einfordern. Dabei hilft unser Musterbrief.
Achtung: Falls Ihre Bank sich auf Verjährung beruft, lassen Sie sich nicht abwimmeln! Die Antwort der Bank bzw. die Nachberechnung können Sie von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.