Üblicherweise muss die Hausratversicherung zahlen, wenn aus der Waschmaschine austretendes Leitungswasser den Hausrat beschädigt oder zerstört. Während die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Hausrat aufkommt, reguliert die Haftpflichtversicherung die Schäden an fremdem Eigentum – also zum Beispiel der Wohnung unter Ihnen.
Wer eigene und fremde Schäden durch austretendes Wasser absichern möchte, braucht also beide Versicherungen: eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Reparaturkostenversicherungen
Manche Händler bieten beim Kauf eines Elektrogerätes für ein paar Euro eine Geräteversicherung an, die in gewissem Umfang Reparaturkosten übernimmt. Ihr Geld wert sind sie jedoch meist nicht. So ist das Wegegeld für den Fachmann, der die Waschmaschine reparieren soll, nicht unbedingt eingeschlossen. Es ist auch möglich, dass Sie bei einem Austausch des Gerätes eine gebrauchte Maschine bekommen.
Auch Selbstbehalte können eine Geräteversicherung unattraktiv machen. Mit der gesetzlichen Gewährleistung sowie gegebenenfalls noch einer zusätzlichen Hersteller- bzw. Händlergarantie sind zumindest innerhalb der Frist viele Schäden bereits gedeckt. In den ersten beiden Jahren nach dem Gerätekauf ist die Reparaturkostenversicherung im Grunde unnötig und springt auch überwiegend nicht ein, solange Gewährleistungsansprüche bestehen. Deshalb gilt es, den Nutzen einer solchen Police gegen die Kosten gut abzuwägen.