Nachträgliche Aufklärung über Kosten nicht rechtens
Gesetzlich Krankenversicherte berichten oft, dass sie erst nach einer Untersuchung oder Behandlung darauf hingewiesen wurden, dass diese privat zu bezahlen sei. Oft geschieht das durch einen Hinweis der Sprechstundenhilfe, wenn die Patienten die Praxis verlassen, oder während der (Zusatz-)Behandlung durch den Arzt. Viele Patienten folgen der Anweisung und zahlen direkt am Empfang – in der Regel handelt es sich ja um kleinere Beträge, und zufrieden mit der Behandlung waren sie vermutlich auch.
Doch der Hinweis, dass ein Patient die Kosten für die IGeL privat zu zahlen hat, muss unbedingt vor Beginn einer Behandlung erfolgen. Der Patient muss die Möglichkeit haben, mit dem Arzt offene Fragen zur medizinischer Notwendigkeit, zu Alternativen der Kasse und den entstehenden Kosten in einem vertraulichen Gespräch zu klären.
Kosten: Das gilt bei IGeL
Ein Arzt darf nur dann eine Vergütung vom Patienten fordern, wenn er den Versicherten vor Beginn der Behandlung schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen und der Patient schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt für jede medizinische Maßnahme, die der Patient selbst bezahlen muss, sei es eine kleine Laboruntersuchung, eine Vorsorgeuntersuchung oder eine umfangreiche (zahn-)medizinische Behandlung.