Die elektronische Gesundheitskarte

Stand:
Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt die ehemalige Krankenversichertenkarte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gelten nur die elektronischen Gesundheitskarten als Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte.
  • Auf der Karte befinden sich die Stammdaten des Versicherten.
  • Versicherte können auf die elektronische Gesundheitskarte außerdem einen elektronischen Medikationsplan und Notfalldaten speichern lassen.
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    elektronische Gesundheitskarte
    Bundesministerium für Gesundheit
    www.bundesgesundheitsministerium.de/egk

    Künftig werden alle Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie ausstellen. NFC steht für "Near Field Communication" und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann

    Welche Daten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

    Die elektronische Gesundheitskarte ist vor allem am Foto des Versicherten zu erkennen. Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Personen ärztliche Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen.

    Als Versicherungsnehmer sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihrer Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie kein aktuelles Foto zur Hand haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie zum Beispiel das Foto per E-Mail übermitteln können oder ob es in Geschäftsstellen der Kasse die Möglichkeit gibt, kostenlos ein Foto zu erstellen.

    Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, zum Beispiel bettlägerige Personen und Personen in geschlossenen Einrichtungen, benötigen kein Foto auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Betroffene Versicherte oder deren Angehörige sollten sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

    Auf der Karte sind nur die so genannten Versichertenstammdaten gespeichert:

    • Name und Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Krankenversichertennummer
    • Versichertenstatus
    • Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes

    Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Diese gilt bei Krankheit in allen 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darüber hinaus auch in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kroatien. Eine Länderübersicht bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

    Falls Sie Ihren Arzt aufsuchen und die elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder Ihre alte Karte nicht akzeptiert wird, kann eine Behandlung trotzdem durchgeführt werden.

    Sie können dann innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Danach darf der Arzt Ihnen seine Leistung privat in Rechnung stellen. Aber selbst dann bekommen Sie das Geld zurück, wenn Sie bis zum Quartalsende Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegen können.

    Optionale Funktionen auf der elektronischen Gesundheitskarte

    Elektronischer Medikationsplan

    Nehmen Sie dauerhaft mehr als drei Arzneien ein, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, haben Sie einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Im Medikationsplan sind Ihre Medikamente aufgelistet sowie die Dosierung und Anwendung. Bislang konnte der Medikationsplan vom verordnenden Arzt nur in Papierform erstellt werden.

    Nun können Sie Ihren Medikationsplan in elektronischer Form auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen und haben ihn dann bei jedem Arztbesuch dabei.

    Der E- Medikationsplan hilft den behandelnden Ärzten dabei den Überblick über ihre Medikamente zu behalten. Wechselwirkungen bei einzelnen Medikamenten können besser erkannt und vermieden werden.

    In den elektronische Medikationsplan können Sie auch rezeptfreie Arzneimittel von Ihrem Apotheker speichern lassen.

    Muss ich den E-Medikationsplan auf meiner Gesundheitskarte speichern lassen?

    Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern - sofern der Patient dies ausdrücklich wünscht und in die Speicherung einwilligt.

    Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:

    • Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
    • Medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
    • Angaben zur Medikation, d.h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (Selbstmedikation).

    Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig.

    Nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter dürfen den E-Medikationsplan lesen. Sie benötigen hierfür das Einverständnis des Patienten. Der Patient liest seine Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät ein und gibt seine PIN ein. Um Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen oder eingeben zu können, muss sich der Arzt zusätzlich mit seinem Heilberufsausweis am Kartenlesegerät identifizieren.

    Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte

    Gesetzlich Versicherte können künftig Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. In einem Notfall können die Betroffenen mithilfe dieser Daten besser versorgt werden. Ob Notfalldaten gespeichert werden, entscheidet die oder der Versicherte selbst.

    Wichtige Daten können sein: chronische Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten oder Allergien. Auch Kontaktdaten oder Informationen zum Organspendeausweis können hinterlegt werden.