Lange selbstbestimmt zuhause leben

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Irgendwann im fortgeschrittenen Alter kommen die meisten Menschen an einen Punkt, an dem sie den (Ess-)Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Sie werden hilfs- oder gar pflegebedürftig. Und natürlich wollen Mutter, Vater oder Großeltern möglichst lange selbstständig im eigenen Haushalt leben.
Eine ältere Frau holt ihren Schlüssel aus ihrer Handtasche.

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Häufig ist ein relativ eigenständiges Leben noch lange möglich, wenn die Betroffenen Unterstützung, beispielsweise durch Angehörige, durch Einkaufen bei Lieferdiensten oder im Internet, durch Essen auf Rädern, professionelle Haushaltshilfen oder durch Pflegedienste, bekommen. Auch die Anpassung des Wohnraums kann erforderlich sein.

Hier können Sie sich umfangreich informieren:

Themengebiet Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfen: So bekommen Sie Hilfe bei Krankheit oder Pflegefall

Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen

Putzhilfe im Internet: Tipps für den Umgang mit Buchungsportalen

 

Themengebiet Lebensmittel und Ernährung

Lebensmittel-Einkauf im Internet

Essen auf Rädern: Auswahlkriterien für einen mobilen Menüdienst

Genussvoll älter werden

Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

 

Themengebiet Wohnen

Themenseite Barrierefrei wohnen

Wohnen im Alter: im eigenen Zuhause bleiben

Themengebiet Pflege

Der Weg zum Pflegegrad

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege

Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung

Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal?

Pflegewegweiser NRW

 

Themengebiet Betreuung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind

Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen

Betreuungsrecht: Wer berät dazu?

 

Themengebiet Demenz

Tipps für Angehörige von Menschen mit Demenz

Essen und Trinken bei Demenz

Demenz-/Alzheimer-Krankheit

 

Themengebiet Finanzielle Unterstützung

Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zuhause

Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Förderung fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei

 

Weitere Informationen in Form unserer Ratgeber-Bücher rund um die Ernährung finden Sie hier. Außerdem gibt es Ratgeber zu Gesundheit und Pflege.

Freudiges Paar beißt in roten Apfel

Genussvoll älter werden

Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.