Das Zweinutzungshuhn
Ein anderer Ansatz ist die Haltung von so genannten Zweinutzungsrassen. Die männlichen Hühner werden gemästet und die Hennen legen Eier. Weder im Fleischansatz noch in der Legeleistung erzielen sie Höchstleistungen – in der Regel liefern sie ein Drittel weniger Eier und Fleisch. Doch dafür dürfen beide Geschlechter leben.
Einzelne kleinere Initiativen sind uns aus Süddeutschland und der Region Berlin bekannt. So arbeitet das Projekt "ei care" seit 2011 mit Hühnern der Rasse "Les Bleues". Auf "Naturland"-Biohöfen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern legen die Hennen Eier und die Hähne werden aufgezogen. Eier und Fleisch werden in Bioläden in Berlin und den benachbarten Bundesländern verkauft. Aus NRW ist uns nur ein einzelnes, kleines Angebot bekannt. Weitere Adressen von Landwirten, die Zweinutzungshühner halten, finden Sie auf der Internetseite der Initiative Zweinutzungshuhn.
Insbesondere in der Biobranche wird die Idee des Zweinutzungshuhns intensiv verfolgt. So hat sich die Ökologische Tierzucht gGmbH zur Aufgabe gemacht, geeignete Zweinutzungshühner für Biobetriebe zu züchten. Die Züchtung hat schon so große Fortschritte gemacht, dass die Tiere bereits von einigen Biobetrieben gehalten werden. So können Eier mit dem ÖTZ-Siegel in den Basic-Biosupermärkten gekauft werden. Wunsch der Ökologischen Tierzucht ist es, in Zukunft vorrangig Zweinutzungshühner auf den Biohöfen zu sehen.
Gerichte hatten das Töten weiterhin erlaubt
Bereits 2013 hatte der Landwirtschaftsminister NRW einen Erlass mit Bezug auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) ausgegeben, der den Brütereien das Töten der Eintagsküken in NRW verbieten sollte. Am 20. Mai 2016 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Grundsatzurteil diesen Erlass gekippt.
Das OVG entschied, dass das Töten der männlichen Eintagsküken direkt nach dem Schlupf nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege. Das Gericht befand, ein vernünftiger Grund liege vor, da die Aufzucht der männlichen Küken mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sei. In der Urteilsbegründung heißt es: Die Tötung der Küken sei "daher Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch".
Da eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen wurde, haben die Kreise Gütersloh und Paderborn auf Veranlassung des NRW-Umweltministeriums im August 2016 Beschwerde eingelegt. Im Januar 2017 wurde bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision zugelassen hat. Die Verhandlung hat am 16. Mai 2019 stattgefunden. Das Urteil wurde am 13. Juni verkündet und erlaubt das weitere Töten von Eintagsküken vorübergehend. "Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin auf einem vernünftigen Grund", erklärte das Gericht. Hier lesen Sie die Pressemitteilung dazu.
Geschlecht soll schon im Ei bestimmt werden
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seit 2008 die Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei mit mehreren Millionen Euro gefördert. Daraus sind diese unterschiedlichen Verfahren entstanden:
- Beim endokrinologischen Verfahren werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.
- Beim spektroskopischen Verfahren werden die Bruteier durchleuchtet und das Geschlecht der Embryonen durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt.
Ziel beider Verfahren ist es, Bruteier mit männlichen Embryos bereits vor dem Schlüpfen auszusortieren und zu vernichten. Tierschützer halten den Hoffnungen, dadurch Tierleid zu vermeiden, entgegen, dass es sich auch bei den Embryos um Lebewesen handelt. Schmerzempfinden entwickelt sich bei Hühnern nach derzeitiger Forschung wohl ab dem 7. Bruttag. Werden Bruteier mit männlichen Embryos erst nach dem 7. Tag vernichtet - was bei den heutigen marktreifen Verfahren der Fall ist - , bleibt es also eine umstrittene Frage, ob dies ein ethisch akzeptabler Weg ist, das Problem der "überflüssigen" männlichen Legerassen-Küken zu lösen.