Tickets und Events: Welche Rechte habe ich beim Ticketkauf

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In diesem Video erklärt Juristin Désirée Fuchs, welche Rechte Sie bei Konzerttickets und Events haben.
Frau erklärt zu Tickets und Events

Wie lange habe ich Zeit, um mein Ticket zurückzugeben?

Mein gebuchtes Konzert fiel wegen Corona aus. Muss ich einen Gutschein vom Veranstalter akzeptieren?

Was kann ich tun, wenn der Künstler viel zu kurz auftritt?

Diese und andere häufig gestellte Fragen aus der Rechtsberatung der saarländischen Verbraucherzentrale beantwortet Juristin Désirée Fuchs. Viel Spaß beim ansehen.

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00:00 Beginn
00:18 Wie lange habe ich Zeit, um mein Ticket zurückzugeben?
00:34 Das Konzert wird abgesagt. Was nun?
01:04 Bekomme ich auch meine Vorverkaufsgebühren zurück?
01:18 Mein Konzert fiel wegen Corona aus. Der Veranstalter bietet mir nur einen Gutschein an. Darf er das?
02:06 Worauf sollte ich beim Ticketkauf im Internet achten?
02:20 Was kann ich tun, wenn der Künstler viel zu kurz auftritt?

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.