Anbieterwechsel
Einen Wechsel vorbereiten
Wer bei Strom oder Gas den Anbieter wechseln möchte, sollte sich gut vorbereiten. Preisvergleiche, spezielle Tarife, Kündigungsfristen... Unsere Informationen helfen dabei, den Schritt gut vorzubereiten:
- Alle Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
- Unsere praktische Checkliste zum Anbieterwechsel im PDF-Format hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Wechsel von Strom und Gastarifen.
- Für Wärmepumpenheizungen gibt es spezielle Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom. Unsere Checkliste Wärmepumpen-Strom hilft Ihnen bei der Online-Suche nach dem passenden Vertrag.
- Sie wollen zu einem günstigeren Nachtspeicherstromanbieter? Unsere Checkliste Nachtspeicher-Strom unterstützt Sie beim Tarifvergleich.
Bei Strom oder Gas in die Grundversorgung
Versorgungsunternehmen können seit Sommer 2022 in Ausnahmefällen höhere Tarife bei der Ersatzversorgung ansetzen. Das kann für Sie teuer werden. Sie sollten darum
darauf achten, bei einem Wechsel zum Grundversorger möglichst in die Grundversorgung zu kommen, nicht in die Ersatzversorgung. Hat ein Anbieter Sie in die Ersatzversorgung genommen, können Sie unter Umständen widersprechen.
- Musterbrief: Bei Strom oder Gas in die Grundversorgung (auch bei einem Widerspruch gegen Ersatzversorgung)
- Musterbrief: Sonderkündigung Energievertrag außerhalb der Grundversorgung wegen Umzug
Wenn der Vermieter den Gasvertrag bestimmt
In vielen Mietverhältnissen kümmert sich der Vermieter um die Gasversorgung. Er schließt den Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen. Mit unserem Musterbrief können Sie sich an Ihren Vermieter wenden, um einen Gasanbieterwechsel anzuregen.
- Musterbrief: Anfrage an Vermieter zum Gasanbieterwechsel
Nach dem Lieferende die Daten löschen lassen
Energieanbieter lehnen neuerdings immer wieder Kunden ohne eine Begründung ab. Daher sollten Sie, nachdem Sie von einem Anbieter die Schlussrechnung erhalten haben und keine Forderungen oder Ansprüche mehr bestehen, fordern, dass Ihre Daten gelöscht werden. Falls Sie später wieder einmal zu diesem Anbieter wechseln wollen, sollte die Kunden- und Marketingabteilung nicht erkennen, dass Sie schon einmal für ein Jahr Kunde waren. Dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Löschen von personenbezogenen Daten
Haustürverträge und Onlineverträge widerrufen
Haben Sie einen Gas- oder Stromvertrag neu abgeschlossen und möchten ihn noch widerrufen? Das können Sie zum Beispiel, wenn der Vertrag online oder an der Haustür zustande kam. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief.
- Musterbrief: Widerruf eines Strom- oder Gasvertrags
Angeblich geschlossene Verträge bestreiten
Haben Sie einem Vertragsschluss nie zugestimmt, sondern waren höchstens mit der Zusendung unverbindlicher Informationen einverstanden? Oder wurde am Telefon ein anderer Preis genannt als dann in der "Auftragsbestätigung" steht? Dann ist rechtlich vielleicht gar kein Vertrag zustande gekommen. Diesen Musterbrief können Sie dann verwenden.
Rund um Jahresrechnungen, Guthabenauszahlungen und Abschlagszahlungen
Eine falsche Jahresrechnung beanstanden
Abrechnungen für Strom oder Gas können an vielen Punkten fehlerhaft sein. Falls die Jahresrechnung falsch ist und Sie diese beanstanden möchten, können Sie unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Fehler in der Jahresrechnung
Eine unpünktliche Abrechnung einfordern
Ihr Anbieter muss die Rechnung für Strom oder Gas spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Kommt Ihre Rechnung nicht pünktlich, sollten Sie diese beim Anbieter mit Hilfe unseres Musterbriefes anmahnen.
- Musterbrief: Aufforderung zum Erstellen der Jahresrechnung
Zahlungen wegen fehlender Abrechnung einstellen
Sollten Sie dann tatsächlich die Abschlagszahlungen einstellen, weil nach Fristablauf immer noch keine Rechnung zugegangen ist, können Sie unseren Musterbrief dafür verwenden.
Nicht passende Abschläge ändern lassen
Passen Ihre Abschläge nicht, fordern Sie bei Ihrem Energieanbieter eine Anpassung ein. Zur Unterstützung können Sie dafür unseren Musterbrief nutzen.
- Musterbrief: Anpassen des Abschlags
Eine falsche Verbrauchsprognose beanstanden
Ist die Berechnung der Jahresverbrauchsprognose für Gas oder Strom zu niedrig, zu hoch oder schlichtweg falsch? Nutzen Sie unsere Musterbriefe, um Ihren Energielieferanten zu einer Mitteilung über den korrigierten Entlastungsbetrag aufzufordern.
- Musterbrief: Verbrauchsprognose Gas zu gering - Fristsetzung
- Musterbrief: Verbrauchsprognose Strom zu gering - Fristsetzung
Nicht ausgezahltes Guthaben einfordern
Ein Guthaben aus der Jahresrechnung muss der Energieanbieter Ihnen unverzüglich und vollständig erstatten. Bleibt die Zahlung aus, können Sie mit Hilfe unseres Musterbriefes Druck aufbauen.
Nicht ausgezahltes Guthaben mit Forderungen aufrechnen
Soll das nicht ausgezahlte Guthaben mit anderweitigen Forderungen aufgerechnet werden, nutzen Sie unseren Musterbrief dafür.
- Musterbrief: Verrechnung einer Guthabenauszahlung mit Forderungen
Nicht ausgezahltes Guthaben mit Abschlägen verrechnen
Möchten Sie dem Energieanbieter mitteilen, dass Sie planen, das nicht ausgezahlte Guthaben mit den folgenden Abschlägen zu verrechnen, können Sie dafür unseren Musterbrief verwenden.
- Musterbrief: Verrechnung einer Guthabenauszahlung mit Abschlägen
Preiserhöhungen
Fristlose Kündigung wegen Preiserhöhung
Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas können Sie immer fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie übrigens auch, wenn der Preis gesunken ist. Unser Musterbrief hilft Ihnen bei der Kündigung.
- Musterbrief: Kündigung nach einer Preiserhöhung oder -senkung
Nicht mitgeteilten Preiserhöhungen widersprechen
Für Sonderkunden: Wenn Sie an der Jahresabrechnung / Schlussrechnung erkennen, dass der Preis für Strom oder Gas gestiegen ist, der Anbieter es Ihnen aber nie mitgeteilt hat, können Sie sich mit unserem Musterbrief wehren.
- Musterbrief: Widerspruch bei Preiserhöhungen
Insolvenz des Energieanbieters
Wenn die Lieferung nicht mehr möglich ist
Es kann aus verschiedenen Gründen passieren, dass Ihr Gas- oder Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann. Zum Beispiel, wenn er die Energienetze nicht mehr nutzen darf, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Der Netzbetreiber informiert Sie dann darüber, dass Sie vom Grundversorger (meistens den Stadtwerken) beliefert werden. Wenn die Ersatzversorgung feststeht, sollten Sie vorsorglich den Vertrag mit dem insolventen Lieferanten kündigen. Unser Musterbrief hilft mit der erforderlichen Begründung für eine solche Kündigung.
Lieferstopp durch den Energieanbieter
Wenn Ihnen der Anbieter den Gasliefervertrag gekündigt hat
Ihr Anbieter hat Ihnen mitgeteilt, dass er Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr mit Gas beliefern wird und vorab die Lieferung gestoppt? Diesen Vertragsbruch müssen Sie nicht hinnehmen. Mit diesem Musterbrief können Sie der Kündigung widersprechen.
Wenn es Ärger mit Strom- oder Gasversorgern gibt / Sie in die Grundversorgung gerutscht sind
Ob Lieferstopps bei Anbietern wie Stromio oder gas.de, starke Preiserhöhungen oder Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden bei den Grundversorgern: Ein turbulenter Energiemarkt lässt viele Strom- und Gaskunden ratlos zurück.
Probleme mit Strom- oder Gaspreisen, plötzliche Kündigungen: FAQ
- Musterbrief: Aufspaltung Grundversorgung / Ersatzversorgung
- Musterbrief: Weiterbelieferung nach unwirksamer Kündigung (Anbieter Stromio)
- Musterbrief: Schadenersatz wegen unwirksamer Kündigung (Anbieter Stromio)
- Musterbrief: Weiterbelieferung nach unwirksamer Kündigung (Anbieter gas.de/grünwelt)
- Musterbrief: Schadenersatz wegen unwirksamer Kündigung (Anbieter gas.de/grünwelt)
Heizkostenabrechnungen
Widerspruch: Energiepreisbremsen nicht ausgewiesen
Vermieter müssen die staatlichen Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärmelieferungen in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausweisen. Fehlen Angaben dazu, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief.
Widerspruch gegen fehlerhafte Rechnung
Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
- Musterbrief: Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung für preisfreien Wohnraum
- Musterbrief: Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung für preisgebundenen Wohnraum
Keine Betriebskostenabrechnung erhalten
Betriebs- und Heizkosten müssen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Darauf haben Sie einen Anspruch. Wenn Sie keine Abrechnung erhalten haben, sollten Sie diese anfordern und um Auszahlung eines möglichen Guthabens bitten. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
- Musterbrief: keine Betriebskostenabrechnung erhalten
Verspätete Betriebskostenabrechnung: Nachzahlung nicht bezahlen
Betriebs- und Heizkosten müssen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Geforderte Nachzahlungen in Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, die Sie nach der Abrechnungsfrist erhalten, müssen Sie nicht bezahlen und können Sie zurückweisen. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief.
- Musterbrief: verspätete Betriebskostenabrechnung nicht bezahlen