Dämmen der obersten Geschossdecke

Pressemitteilung vom
Die zwei Möglichkeiten der Dachdämmung
Off

Man kann das Dach dämmen oder die oberste Geschossdecke.

Wenn der Dachboden nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke die günstigste Lösung. Bei ausreichend dicker Dämmung ist die Energieeinsparung auch entsprechend groß und mit geringem Aufwand zu erreichen.

„Ist eine Betondecke vorhanden, können Dämmstoffmatten oder -platten auf die Decke verlegt werden“, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Mit etwas handwerklichem Geschick können Heimwerker diese Arbeiten selbst durchführen. Sie sollen dabei vor allem auf eine saubere, lückenlose Ausführung an den Deckenrändern achten. Bei alten Holzbalkendecken muss man eine zusätzliche Dichtigkeitsebene anbringen, denn häufig sind diese Balkendecken nicht luftdicht. Hier ist ohnehin eine fachliche Beratung zu den verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten und ihren Vor- und Nachteilen im Einzelfall unbedingt zu empfehlen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Luftdurchströmung der Dämmung kommt, sonst geht der Dämmeffekt verloren. Bei Lufteinströmung vom Wohnbereich in die Dämmung kann es zu Tauwasserausfall kommen.

Wenn der Dachboden begehbar sein soll, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Da der finanzielle Aufwand für eine Dachbodendämmung im Vergleich zu den Einsparmöglichkeiten gering ist, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diese Maßnahme sogar für alle Hausbesitzer vor, die erst nach 2002 in ihre Immobilie eingezogen sind. Ausnahmen gibt es noch für bestimmte Decken, die bereits den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2 erfüllen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz am Gebäude hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Video-Beratung.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Terminvereinbarung unter Tel.: 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 oder per E-Mail Energieberatung@vz-saar.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.