Dämmen der obersten Geschossdecke

Pressemitteilung vom
Die zwei Möglichkeiten der Dachdämmung
Wie viel Liter braucht dein Haus?
Energieverbrauch reduzieren
Off

Man kann das Dach dämmen oder die oberste Geschossdecke.

Wenn der Dachboden nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke die günstigste Lösung. Bei ausreichend dicker Dämmung ist die Energieeinsparung auch entsprechend groß und mit geringem Aufwand zu erreichen.

„Ist eine Betondecke vorhanden, können Dämmstoffmatten oder -platten auf die Decke verlegt werden“, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. Mit etwas handwerklichem Geschick können Heimwerker diese Arbeiten selbst durchführen. Sie sollen dabei vor allem auf eine saubere, lückenlose Ausführung an den Deckenrändern achten. Bei alten Holzbalkendecken muss man eine zusätzliche Dichtigkeitsebene anbringen, denn häufig sind diese Balkendecken nicht luftdicht. Hier ist ohnehin eine fachliche Beratung zu den verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten und ihren Vor- und Nachteilen im Einzelfall unbedingt zu empfehlen. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Luftdurchströmung der Dämmung kommt, sonst geht der Dämmeffekt verloren. Bei Lufteinströmung vom Wohnbereich in die Dämmung kann es zu Tauwasserausfall kommen.

Wenn der Dachboden begehbar sein soll, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Da der finanzielle Aufwand für eine Dachbodendämmung im Vergleich zu den Einsparmöglichkeiten gering ist, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) diese Maßnahme sogar für alle Hausbesitzer vor, die erst nach 2002 in ihre Immobilie eingezogen sind. Ausnahmen gibt es noch für bestimmte Decken, die bereits den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108, Teil 2 erfüllen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz am Gebäude hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die Rückruf- und die Video-Beratung.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-saarland.de.

Terminvereinbarung unter Tel.: 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 oder per E-Mail Energieberatung@vz-saar.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Energieprojekt
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.