Öl und Gas werden durch CO2-Preis teurer
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede:r für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss. So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 45 Euro pro Tonne erreichen. Im Jahr 2023 wird die Erhöhung allerdings um ein Jahr verschoben. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.


Diese Kosten muss zuerst der "In-Verkehr-Bringer" der Energie bezahlen; das sind Gasversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Sie entscheiden, wie viel sie von ihren Kosten an ihre Kund:innen weitergeben. Wie hoch die Mehrkosten für Sie als Kundin oder Kunde am Ende ausfallen, hängt auch davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger ausgestoßen werden.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 202 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr (typisch für ein älteres Einfamilienhaus) bei rund 4 Tonnen CO2. Im Jahr 2021 fielen dafür Mehrkosten von rund 120 Euro an (25 Euro + 19% MwSt./t für 4,03 t), 2025 sind es dann voraussichtlich rund 195 Euro (45 Euro + 19% MwSt./t für 4,03 t).
Heizen Sie mit Öl, müssen Sie mehr bezahlen – denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO2 pro kWh deutlich mehr klimarelevantes Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (2.000 Liter) sind das 5,3 Tonnen CO2. Folglich mussten Sie im Jahr 2021 rund 158 Euro mehr bezahlen. 2025 wären es voraussichtlich knapp 285 Euro.
Wenn Sie nun selbst genau berechnen möchten, wie stark die Heizkosten steigen, müssen Sie nur
1. den Energieverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung in kWh pro Jahr kennen:
- Als Bewohner:in eines Mehrfamilienhauses entnehmen Sie diesen Ihrer Heizkostenabrechnung, es sei denn Sie haben eine Gasetagenheizung. Dann entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
- Als Hauseigentümer:in mit Gasheizung entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung
- Als Hauseigentümer:in mit Ölheizung brauchen Sie dafür zumindest einen Tankstandsanzeiger, weil die getankte Menge nicht dem Jahresverbrauch entspricht. Diesen Anzeiger sollten Sie mindestens einmal im Jahr möglichst zum gleichen Zeitpunkt ablesen – zum Beispiel am 31.12.
Hierzu ein Beispiel:
Am 1.1. beträgt der abgelesene Restbestand im Tank 500 Liter. Im Sommer werden 2.500 Liter dazu getankt. Am folgenden 31.12. beträgt der Restbestand 1.000 Liter.
Der Jahresverbrauch beträgt dann 500 l + 2.500 l – 1.000 l = 2.000 l. Diese Menge müssen Sie in kWh umrechnen, indem Sie mit dem Faktor 10 (1 Liter Heizöl = 10 kWh) multiplizieren. Es ergeben sich also 20.000 kWh. Daraus ergeben sich wiederum 5,32 Tonnen CO2-Ausstoß, indem Sie mit dem CO2-Emissionsfaktor (siehe unter 2.) multiplizieren.
2. den Energieverbrauch mit dem sogenannten Emissionsfaktor Ihres Energieträgers Gas (202 Gramm CO2/kWh) bzw. Öl (266 Gramm CO2/kWh) multiplizieren und
3. die damit errechnete CO2-Bilanz Ihres Energieverbrauchs mit dem zukünftigen CO2-Preis multiplizieren. Seit 2023 können diese Kosten auf Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden.
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