Ambulante Betreuungsdienste: Was ist der Unterschied zu anderen Angeboten?
Es ist für Pflegebedürftige schwierig, ambulante Betreuungsdienste in das Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung einzuordnen.
Ambulanter Betreuungsdienst | Angebote zur Unterstützung im Alltag | Klassische Pflegedienste | |
---|---|---|---|
Körperpflege (Grundpflege) | - | - | + |
Medizinische Behandlungspflege | - | - | + |
Hilfen im Haushalt | + | + | + |
Betreuung (Spielen, Spazieren) |
+ | + | + |
Pflegefachkräfte müssen unter den Mitarbeitenden sein | - | - | + |
Qualität wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst überprüft | + | - | + |
Abgrenzung zu ambulanten Pflegedienste
Ambulante Betreuungsdienste dürfen pflegebedürftigen Menschen Hilfen bei der Haushaltsführung und bei der pflegerischen Betreuung geben.
Das Angebot von ambulanten Pflegediensten geht darüber hinaus: Es umfasst zusätzlich Hilfen bei der Körperpflege und Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie die Wundversorgung oder die Medikamentengabe. Darüber hinaus dürfen ambulante Pflegedienste Beratungseinsätze bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Absatz 3 SGB XI) erbringen, Betreuungsdienste nicht.
Abgrenzung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Die Leistungen der ambulanten Betreuungsdienste und die Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen) ähneln sich in ihrer inhaltlichen Beschreibung. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen nach Landesrecht anerkannt sein und können daher unterschiedlich ausgestaltet sein.
Im Vergleich zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen Betreuungsdienste aber deutlich höhere Anforderungen an das Personal und die Einrichtung erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Qualifikation der Leitung. Neben den personellen Anforderungen müssen Anbieter von Betreuungsdiensten qualitätssichernde Konzepte für ihre Einrichtungen erstellen, die vom Medizinischen Dienst (MD) kontinuierlich geprüft werden.
Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen können die Kosten zwischen Angeboten im Alltag und Betreuungsleistungen variieren. Angebote im Alltag bieten im Vergleich zu Betreuungsdiensten vor allem die Möglichkeit der Einbindung in gemeinschaftliche Aktivitäten (z.B. in einem Demenzcafé), die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können.
Schon gewusst?
Interessierte können sich vorab über Möglichkeiten zur Entlastung in der Pflege kostenlos im Pflegestützpunkt vor Ort beraten lassen.
Angebotslisten von Betreuungsdiensten führt die jeweilige Pflegekasse, aber auch Pflegestützpunkte kennen die Angebote ihrer Region.
Was es bei der Abrechnung der ambulanten Betreuungsdienste zu beachten gilt
Leistungen ambulanter Betreuungsdienste können ab Pflegegrad 2 als Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Im Pflegegrad 1 sind sie in der Regel privat zu tragen.
Wollen Sie sowohl einen Pflegedienst als auch einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen, sollten Sie bedenken, dass beide Leistungen aus den Pflegesachleistungen finanziert werden. Anders als bei der Tagespflege steht also kein zusätzliches Budget zur Verfügung. Daher sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unbedingt ihr Sachleistungsbudget im Blick behalten und Leistungen und Kosten klar vertraglich regeln.
WICHTIG!
Eine Herausforderung für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige aber auch für Anbieter von Betreuungsleistungen bleibt die Abrechnung der genutzten Leistung.
Schließlich ist es kaum möglich, Aktivitäten wie Behördengänge oder die Begleitung beim Einkauf in ein festes Zeitraster zu planen. Denn Wartezeiten beim Arzt oder ein Stau in der Stadt können zu Schwankungen bei der Höhe der monatlichen Kosten führen.
Pflegebedürftige sollten daher feste Regelungen mit dem Betreuungsdienst treffen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, vor dem ersten Einsatz ein festes monatliches Stundenkontingent und einen Preis für die Betreuungsleistung zu vereinbaren.
Außerdem sollten Sie vereinbaren, dass Sie am Monatsende eine Kopie der Rechnungen erhalten, die der ambulante Betreuungsdienst und der ambulante Pflegedienst an die Pflegekasse stellen.
Wachsender Bedarf ambulanter Betreuungsdienste: (noch) geringe Dichte aber großes Potenzial
Ambulante Betreuungsdienste werden derzeit noch nicht stark genutzt. Das hat mehrere Gründe: Sie sind schlichtweg noch nicht bekannt genug und auch noch nicht flächendeckend in Deutschland verfügbar.
Fast alle klassischen Pflegedienste haben Betreuungsangebote zwar im Portfolio, sind mit ihrer Kernkompetenzen, der körperbezogenen und der medizinischen Pflege jedoch gemeinhin ausgelastet – und das wird sich voraussichtlich noch verschärfen.
Betreuungsdienste bieten unter anderem Kompetenzen in der Betreuung, der Haushaltsführung oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte an. Diese Leistungen ergänzen die ambulanten Pflegedienste. Ambulante Betreuungsdienste kommen zum Beispiel pflegebedürftigen Menschen zugute, die
- einen eigenen Haushalt führen,
- geringe körperbezogene Pflege benötigen
- und deren Angehörige weit entfernt wohnen.
Betreuungsdienste erreichen daher neue Zielgruppen, die bisher kein passendes Angebot gefunden haben.
Es deutet also einiges darauf hin, dass ambulante Betreuungsdienste das Potenzial besitzen, dem erhöhten Betreuungsbedarf wirksam zu begegnen, die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu stärken und auch zu einer deutlichen Entlastung von pflegenden Angehörigen beizutragen.