Einschreiben – der Brief fürs "Wichtige"

Stand:
Die wohl bekannteste nachvollziehbare Briefdienstleistung ist das Einschreiben. Verbraucher:innen können hierbei je nach persönlichem Bedarf zwischen unterschiedlichen Varianten wählen, die auch im Streitfall vor Gericht Vorteile bieten können.
Rückschein National

Das Wichtigste in Kürze:

  • Achten Sie auf die unterschiedlichen Arten und Preise des Einschreibens.
  • Einschreiben bieten gegenüber Standard-Briefen im Streitfall bessere Beweismöglichkeiten vor Gericht, allen voran das Einschreiben mit Rückschein.
  • Das Einschreiben bietet sich daher vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen und anderen fristgebundenen Erklärungen an.
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Der Zugangsnachweis – Vorteile von Einschreiben gegenüber Standard-Briefen

Anders als beim gewöhnlichen Brief quittiert der Briefdienstleister im Rahmen eines Einschreibens den Versand durch den Versender und es findet ein so genannter Zugangsnachweis statt. Je nach Art des Einschreibens dokumentiert der Briefdienstleister den Einwurf in den Briefkasten oder der Empfänger muss den Empfang (persönlich) quittieren. Der Versender kann den Status des Einschreibens über eine Online-Sendungsverfolgung nachvollziehen und erhält gegebenenfalls auch noch ein eigenes Dokument über die Zustellung.

Bei Schreiben wie Kündigungen, deren Zugang Rechtsfolgen auslösen, sind Einschreiben gegenüber gewöhnlichen Briefen aus juristischer Sicht daher die bessere Wahl. Im Streitfall muss nämlich der Versender den konkreten (fristgerechten) Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen, was bei einem einfachen Brief in der Regel nicht gelingen wird (Ausnahme: Einwurf in den Empfängerbriefkasten im Beisein eines Zeugen). Durch die nachvollziehbare Dokumentation des Zugangs bei Einschreiben hat der Versender hingegen für den Fall der Fälle bessere Karten. So wird bei dem Rückschein, den der Versender beim Einschreiben mit Rückschein erhält, widerleglich vermutet, dass das Schreiben an dem genannten Datum zugegangen ist. Hierdurch erhalten Verbraucher ein wichtiges Beweismittel für den Zugang ihres Schreibens.

Wichtig jedoch: Zugangsnachweise wie der Rückschein beweisen im Streitfall nur den Zugang als solchen und nicht den konkreten Inhalt des verschickten Schreibens. Dokumentieren Sie daher im Zweifel vor dem Versand zusätzlich den Inhalt des Schreibens sowie die Einlage in den Umschlag durch einen Zeugen oder durch Fotos.

Ein weiterer Vorteil von Einschreiben gegenüber Standardbriefen: Die Deutsche Post AG haftet als Briefdienstleister bei Einschreiben verschuldensunabhängig. Es kommt also nicht darauf an, ob die die Deutsche Post AG im Einzelfall fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, sondern nur, dass sie die Einschreiben in ihrer Obhut hatte. Je nach Art des Einschreibens haftet sie bis zu einer Haftungshöchstsumme von maximal 25 Euro für Verlust bzw. Beschädigung.

Vor dem Versand eines Einschreibens sollten Verbraucher jedoch beachten, dass die Deutsche Post AG nicht nur "das Einschreiben" anbietet, sondern vier unterschiedliche Varianten, die sich in Bezug auf Art und Weise der Zustellung, dem Nachweis hierüber, der Haftungssumme im Detail sowie im Preis unterscheiden.

Das "Gewöhnliche" – das Einschreiben

Verbraucher:innen, die ein Einschreiben aufgeben, erhalten bei der Deutschen Post AG für einen Aufpreis von 2,65 Euro zusätzlich zum Briefporto, das "Standard"-Einschreiben.

Hierbei wird der Brief nur gegen Unterschrift des Empfängers bzw. eines Empfangsberechtigten, wie Ehepartner und Familienmitglieder im Haushalt übergeben. Die Unterschrift des Empfängers kann der Absender im Internet unter der Sendungsverfolgung abrufen und einsehen. Zur Beweissicherung sollten sowohl der Einlieferungsbeleg als auch die Sendungsverfolgung nebst angezeigter Unterschrift, z.B. durch Screenshots oder Bildschirmausdrucke, aufgehoben werden. 

Das "Günstige" – das Einwurf-Einschreiben

Für 2,35 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhalten Verbraucher:innen das günstigste Einschreiben im Angebot der Deutschen Post AG. Maßgeblicher Unterschied zum gewöhnlichen Einschreiben ist, dass der Briefzusteller sich den Empfang nicht durch eine Unterschrift quittieren lässt, sondern das Einschreiben wie einen normalen Brief einwirft. Den Einwurf quittiert der Zusteller (Postbote/Briefbote) dann wiederum selbst. Im Rahmen der Sendungsverfolgung erhält der Absender einen Hinweis auf die erfolgte Zustellung nebst Datum. Auch hier gilt: Die Aufbewahrung des Einlieferungsbelegs und die Dokumentation der Sendungsverfolgung, z.B. durch Screenshots, ist zu empfehlen.

Faktischer Nachteil des Einwurf-Einschreibens: Briefe die z.B. unbekannterweise an eine Briefkastenfirma versendet werden, erreichen zwar "auf dem Papier" den Empfänger, ob tatsächlich ein Mensch jemals das Schreiben in den Händen halten wird, erfahren Verbraucher so jedoch nicht.

Das "Gerichtsfeste" – das Einschreiben mit Rückschein

Bei dem für 4,85 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhältlichen Einschreiben mit Rückschein handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben. Zusätzlich erhalten Versender:innen schriftlich eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und Unterschrift des Empfängers.

Großer Vorteil des Einschreiben mit Rückschein: Von Gesetzeswegen wird widerleglich vermutet, dass ein Einschreiben an dem im Rückschein genannten Datum den Empfänger erreicht hat. Hierdurch lässt sich regelmäßig der Zugang des Schreibens vor Gericht beweisen. Anders als beim "Standard"-Einschreiben oder dem Einwurf-Einschreiben gibt es hier im Streitfall kein Risiko, dass Gerichte im Einzelfall eine solche Vermutung nicht anerkennen.

Das "Persönliche" – das Einschreiben "eigenhändig"

Der Zusatzdienst "eigenhändig" ist bei der Deutschen Post AG für 4,85 Euro zusätzlich zum Briefporto erhältlich. Auch hierbei handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben mit der Besonderheit, dass es nur gegen Unterschrift des adressierten Empfängers oder eines schriftlich Bevollmächtigten zugestellt wird. Es bietet sich daher für höchstpersönliche Dokumente an, bei denen sichergestellt werden soll, dass sie wirklich nur der tatsächliche Empfänger entgegen nehmen kann.

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