Energieberatung der Verbraucherzentrale Saarland

Stand:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist saarlandweit in 14 Städten und Gemeinden vertreten.
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Gut beraten, energieeffizient sanieren – dank individueller Energieberatung.

Sie wollen Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren und die Energiekosten senken? Mit dem Rat unserer Energieexperten können Sie gezielt modernisieren. Die Basisberatung in den Stützpunkten sowie die Rückruf- und die Video-Beratung sind Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei.

Unsere Themen:

Eine Energieberatung zeigt Ihnen als Eigentümer:in einer Wohnung oder eines Hauses auf, wo und welche Energiekosten entstehen, wie Energie effizienter eingesetzt werden kann und wie Sie dabei Kosten sparen. Falls erforderlich bieten unsere Energieberater:innen Ihnen einen Beratungstermin am Objekt an, um konkretere Tipps und Hinweise zur Sanierung zu geben. Die Eigenbeteiligung für einen Termin am Objekt beträgt 40 Euro. Präsenz-Beratungen finden in Beratungsstellen und Stützpunkten oder bei Ihnen zu Hause statt.

Alternativ zu einer Beratung in Präsenz gibt es die Möglichkeiten einer Rückruf- oder Video-Beratung.

Terminvereinbarung unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0681 50089-15. 

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltungshinweise

Weitere Infos zu Energiethemen finden Sie auch unter Wissen: Energie

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.