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Energieberatung der Verbraucherzentrale im Saarland

Stand:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist saarlandweit in 18 Städten und Gemeinden vertreten.
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Gut beraten, energieeffizient sanieren – dank individueller Energieberatung.

Sie wollen Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren und die Energiekosten senken? Mit dem Rat unserer Energieexperten können Sie gezielt modernisieren. Die Basisberatung in den Stützpunkten sowie die Rückruf- und die Video-Beratung sind Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale  kostenfrei.

 

Energieberatung

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Unsere Themen:

- Energetische Gebäudesanierung

Für die Zukunft sanieren

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- Wärmedämmung

- Fenstererneuerung

 

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Heizungstausch

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- Regenerative Energie (Solar und Holz)

Solarenergie

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- Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung

- Energieausweis

Energieausweis

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- Stromsparen

- Heizkostenabrechnung

Eine Energieberatung zeigt Ihnen als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses auf, wo welche Energiekosten entstehen, wie Energie effizienter eingesetzt werden kann und wie Sie dabei Kosten sparen. Falls erforderlich bieten unsere Energieberater Ihnen einen Beratungstermin am Objekt an um konkretere Tipps und Hinweise zur Sanierung zu geben. Die Eigenbeteiligung für einen Termin am Objekt beträgt bis 31.12.2024 30 € und ab 01.01.2024 40 €.  Präsenz- Beratungen finden in Beratungsstellen und Stützpunkten oder bei Ihnen zu Hause statt.

Alternativ zur Präsenz-Beratung gibt es die Rückruf- und die Video-Beratung.

Terminvereinbarung unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0681 50089 - 15 siehe auch: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltungshinweise

Mehr Information zu Energiefragen finden Sie unter Wissen: Energie

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.