20. August 2026
Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, sollte sich beeilen. Ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage sorgfältig zu prüfen. Welche Änderungen vorgesehen sind und welche Folgen sie für Verbraucher:innen haben können, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Sie erklärt außerdem, worauf Haushalte bei der Planung einer Photovoltaikanlage achten sollten.