Buchtitel "Betreuung": Pressematerial

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Neuer Ratgeber „Betreuung“:
Was Angehörige und Betreute wissen müssen
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Titelbild des Ratgebers BetreuungEtwa 1,3 Millionen Erwachsene haben einen rechtlichen Betreuer. Und jedes Jahr werden bundesweit rund 200.000 Betreuungen neu eingerichtet. Meist sind es Familienmitglieder oder Freunde, die es ehrenamtlich übernehmen, sich um die Vermögenssorge, um Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung für Menschen zu kümmern, die das aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst regeln und entscheiden können. Doch welche Voraussetzungen muss man für diese Aufgabe mitbringen? Sind ehrenamtliche Betreuer immer für alle Lebensbereiche zuständig? Wie wird überprüft, ob alles im Sinne des Betreuten geregelt wird? Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Betreuung“ erklärt, was Angehörige und Betreute bei den komplizierten Rechtsfragen wissen müssen.
Leserinnen und Leser erfahren, wann und wie überhaupt ein Betreuer vom Gericht bestellt werden darf, welche Pflichten er hat, welche Angelegenheiten ihm übertragen werden können und welche Folgen das im Einzelfall hat. Nicht unbedingt automatisch wirkt sich eine Betreuung auch auf die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aus. In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt immer von der individuellen Situation ab. Das Buch bietet dazu jede Menge Fallbeispiele und Tipps. Grundsätzlich sind die Wünsche der hilfebedürftigen Person und deren individuelle Persönlichkeitsentfaltung immer Messlatte, wenn Freunde oder Verwandte die Regelung der Angelegenheiten übernehmen.

Der Ratgeber „Betreuung. Was Angehörige und Betreute wissen müssen“ hat 208 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.