Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 sind alle unsere Beratungsstellen geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.