Kündigung des Telefon- oder Internetanbieters: interaktive Briefvorlagen

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Mit unseren Schreiben kündigen Sie einen Mobilfunkvertrag/Festnetzanschluss oder klären Probleme, falls ein Anschluss nicht wie gewünscht funktioniert.
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Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

Kündigen Sie Ihren Mobilfunk- oder Festnetzvertrag
Mit unseren Schreiben kündigen Sie einen Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, den Sie nicht mehr haben möchten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
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Kündigen Sie Ihren Telefon- / Internetanschluss bei einem Umzug
Ein Umzug ist nicht unbedingt ein Grund, einen Telefon- oder Internetvertrag fristlos zu kündigen. Wenn die bisherige Leistung an dem neuen Wohnort aber gar nicht verfügbar ist, dann können Sie mit dieser Vorlage innerhalb von drei Monaten ab Umzug kündigen.
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Wenn der neue Anschluss nicht funktioniert, Schritt 1: Setzen Sie eine Frist
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internetanschluss länger als einen Tag nicht funktioniert hat, dann können Sie sich mit diesem Schreiben an Ihren Anbieter wenden. Er muss das Problem innerhalb von drei Wochen beheben – sonst können Sie ohne weitere Frist vom Vertrag zurücktreten.
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Wenn der neue Anschluss nicht funktioniert, Schritt 2: Kündigung
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internet-Anschluss nicht funktioniert und Sie dem Anbieter schon eine Frist gesetzt haben, können Sie hiermit zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
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Wenn der Anbieter Ihren Vertrag ungewollt verlängert hat: Bestehen Sie auf Ihrer Kündigung
Wenn Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben und dann statt einer Kündigung die Bestätigung für eine angeblich vereinbarte Vertragsverlängerung erhalten, können Sie mit diesem Brief auf Ihrer Kündigung bestehen.
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Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.