Darf man das wirklich? – Rechtsirrtümer auf dem Prüfstand
„Das muss man doch nicht bezahlen!“ oder „Dafür hat man doch immer 14 Tage Zeit!“ – viele vermeintliche Rechtsweisheiten stimmen so nicht. Erfahren Sie, welche Rechtsirrtümer sich hartnäckig halten und was im Alltag tatsächlich gilt.

Allgemeine Informationen
- Format:
- Vortrag
- Zielgruppe:
- Erwachsene Verbraucher:innen, Junge Erwachsene und Berufsstarter, Senior:innen
- Zeitlicher Umfang:
- individuell
- Themenfeld:
- Rechtsirrtümer, Verbraucherrecht, Rechtsmythen, Alltagsrecht, Verbraucherrechte, Verträge, Widerrufsrecht, Rechtssicherheit
- Kontaktmöglichkeit:
-
Verbraucherzentrale Saarland e. V. | Trierer Straße 40 | 66111 Saarbrücken
bildung@vz-saar.de - Kosten:
- auf Anfrage
Inhalt des Vortrags
„Das muss man doch nicht bezahlen!“, „Dafür hat man immer 14 Tage Zeit!“ oder „Ein Vertrag gilt doch erst mit Unterschrift!“ – rund um das Recht halten sich zahlreiche Aussagen, die zwar plausibel klingen, aber nicht unbedingt stimmen.
Im Alltag begegnen uns immer wieder rechtliche Fragen und Situationen, bei denen Halbwissen schnell zu falschen Entscheidungen führen kann. Besonders im Verbraucherrecht gibt es viele hartnäckige Rechtsirrtümer, die sich über Jahre halten und immer wieder für Überraschungen sorgen.
In diesem Vortrag nehmen wir verbreitete Rechtsmythen unter die Lupe und klären, was tatsächlich gilt. Anhand verständlicher Beispiele aus dem Alltag erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Verbraucher:innen wirklich haben und wo typische Missverständnisse lauern.
Ob Kaufvertrag, Widerruf, Reklamation, Kündigung oder andere alltägliche Vertragssituationen – der Vortrag vermittelt praxisnahes Wissen und hilft dabei, rechtliche Fallstricke besser einzuschätzen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit Verträgen und können Ihre Verbraucherrechte selbstbewusster wahrnehmen.