Gentechnik - zukünftig ohne Kennzeichnung im Supermarkt
Die Mehrheit der Deutschen lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel nach wie vor ab. Zukünftig können aber viele Lebensmittel, die mit Hilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden, ohne Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnung im Supermarkt landen. Was bedeutet das für Verbraucher:innen?

Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Neuen Gentechnik werden Erbinformationen von Pflanzen, Tieren oder anderen Organismen verändert, ohne fremdes Erbgut zu nutzen. Bei der alten Gentechnik werden artfremde Gene in das Erbgut eingebracht.
- Das Parlament der Europäischen Union hat entschieden, dass zukünftig bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnung im Supermarkt landen.
- Wer zukünftig gentechnikfrei einkaufen will, muss Bio-Lebensmittel oder Lebensmittel mit dem "Ohne Gentechnik"-Siegel kaufen.
- Die Verbraucherzentrale Saarland hatte sich für das Vorsorgeprinzip und eine Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln mit genveränderten Zutaten eingesetzt, sowohl für die alte als auch die neue Gentechnik. Auch der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft hätte durch strenge Koexistenz-Regeln gesichert werden müssen.
Gentechnik auf dem Teller? Die Mehrheit der Deutschen lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Daher erfreuen sich Lebensmittel mit dem „Ohne Gentechnik“-Siegel großer Beliebtheit. Trotzdem hat die EU-Kommission entschieden, dass künftig bestimmte Lebensmittel, die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden, ohne Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnung auf den Markt kommen dürfen.
Anfang Dezember 2025 verständigte sich schon der Trilog (Treffen zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU (Ministerrat) und Europäischer Kommission) auf Ausnahmen von der allgemeinen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Das neue Gesetz wurde am 17. Juni 2026 vom Europäischen Parlament angenommen und gilt ab Mitte 2028. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ein klarer Rückschritt.
Wir beantworten wichtige Fragen zum Thema und sagen Ihnen, bei welchen Lebensmitteln Sie schon heute besonders genau hinschauen sollten, wenn Sie keine Gentechnik auf Ihrem Teller haben möchten.
Was ist neue Gentechnik?
Unter neuer Gentechnik, auch Genome Editing oder Neue Genomische Techniken (NGT) genannt, versteht man Verfahren, mit denen das Erbgut von Pflanzen, Tieren oder anderen Organismen gezielt verändert werden kann. Besonders bekannt ist die Methode CRISPR/Cas, die häufig als „Genschere“ bezeichnet wird. Mit ihr lässt sich die DNA an einer genau definierten Stelle schneiden und anschließend gezielt verändern. So können einzelne Gene ausgeschaltet, entfernt oder ergänzt werden. Im Unterschied zur klassischen Gentechnik wird dabei in der Regel kein artfremdes Erbmaterial in den Organismus eingeführt.
Außerhalb der Europäischen Union werden Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren entwickelt wurden, teilweise bereits ohne umfassende Risikobewertung oder Kennzeichnungspflicht zugelassen. In den USA und Kanada wurde beispielsweise eine Rapssorte entwickelt, die gegen bestimmte Unkrautbekämpfungsmittel resistent ist. Auch bei Kartoffeln, Mais, Reis und Weizen werden entsprechende Anwendungen und Freilandversuche erforscht. In der Tierzucht gibt es ebenfalls erste Ansätze, deren langfristige Auswirkungen auf Tiergesundheit und Umwelt noch nicht abschließend beurteilt werden können.
Pflanzenzüchterverbände, Unternehmen und Wissenschaftler:innen argumentieren, dass sich die neue Gentechnik von konventionellen Züchtungsmethoden nur geringfügig unterscheide. Sie fordern daher, die Verfahren teilweise von den bestehenden Regelungen des europäischen Gentechnikrechts auszunehmen.
Kritiker:innen, darunter Umweltverbände und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), aber auch andere Stimmen aus der Wissenschaft, sehen dies anders. Sie weisen darauf hin, dass mit den neuen Verfahren erstmals nahezu das gesamte Erbgut gezielt und in kurzer Zeit verändert werden kann. Zudem könne die Einführung neuer Eigenschaften in Pflanzen potenzielle Risiken für Ökosysteme und die biologische Vielfalt mit sich bringen. Aus ihrer Sicht sind daher weiterhin eine sorgfältige Risikoprüfung sowie Transparenz und Kennzeichnung notwendig.
Welche Chancen und Risiken gibt es bei der neuen Gentechnik?
Mit der neuen Gentechnik werden viele Hoffnungen geweckt: Die Landwirtschaft soll nachhaltiger, Ernteausfälle vermieden und der Hunger in der Welt gemindert werden. Oder es sollen besonders nährstoffreiche Pflanzen entwickelt werden. Das hat man schon mit der alten Gentechnik versprochen. Was bisher entwickelt wurde sind vor allem herbizidresistente Pflanzen, die mit oft firmeneigenen Unkrautvernichtungsmitteln behandelt werden können und damit den Saatgut- und Agrarkonzernen finanzielle Vorteile verschaffen.
Ob die neue Gentechnik tatsächlich Pflanzen hervorbringen kann, die besser an Hitze, Trockenheit oder Schädlinge angepasst sind, ist weiterhin offen. Solche Eigenschaften beruhen auf dem Zusammenspiel vieler Gene und komplexer biologischer Prozesse. Daher ist fraglich, inwieweit gezielte Veränderungen einzelner Gene ausreichen, um die gewünschten Effekte zu erzielen.
Die möglichen Risiken für die Umwelt und die biologische Vielfalt dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Genetische Veränderungen können unbeabsichtigte Auswirkungen haben, die nicht vorhersehbar sind und die es bei konventioneller Züchtung so nicht geben kann. Untersuchungen unter kontrollierten Laborbedingungen kann man nicht mit Langzeituntersuchungen im Freiland unter natürlichen Bedingungen vergleichen. Auswirkungen auf die Fitness der Pflanzen das Ökosystem zeigen sich erst viele Generationen und Jahre später.
Zusätzlich sind die gentechnikfreie wie auch die Bio-Landwirtschaft bedroht, wenn es zu Kontamination mit gentechnisch verändertem Saatgut kommt. Es muss sichergestellt werden, dass auch künftig eine gentechnikfreie Produktion möglich bleibt.
Was ist alte Gentechnik und wo wird sie eingesetzt?
Bei der herkömmlichen Gentechnik werden artfremde Gene mit Hilfe einer sogenannten Genkanone oder bestimmter Bakterien in das Erbgut eingebracht. Auf diese Weise sollen Pflanzen neue Eigenschaften erhalten. Dazu gehören vor allem Resistenzem gegen Schadinsekten (Bt-Pflanzen) oder Herbizide. Diese Methode ist sehr ungenau und es können unerwartete Wechselwirkungen auftreten. Zudem wird artfremdes Erbmaterial in die Zelle eingebracht. Unabhängige Langzeitstudien zu Risiken und Wechselwirkungen gibt es häufig nicht.
Trotzdem werden die Kulturpflanzen Soja, Mais, Zuckerrüben, Baumwolle und Raps häufig als gentechnisch veränderte Varianten angebaut. Hauptanbauländer sind Nord- und Südamerika sowie Indien und China, wo vor allem Baumwolle wächst, sowie rund vierzig weitere Länder mit überwiegend kleineren Flächen.
In Europa sind aktuell laut transGEN 108 gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen für den Import und die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel. Nur eine einzige Pflanze (Mais Mon810) ist auch für den Anbau in der EU freigegeben. Beim Soja haben etliche Sorten eine Herbizidresistenz, sodass glyphosathaltige Spitzmittel eingesetzt werden können. Bei der gentechnisch veränderten Zuckerrübe gibt es eine Zulassung für eine herbizidresistente Linie. Beim Mais sind dutzende Sorten erlaubt, die meist eine Resistenz gegen Schadinsekten oder gegen bestimmte Herbizide haben. Dabei geht es vor allem um das Breitbandherbizid Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat, ursprünglich vom Chemiekonzern Monsanto entwickelt, und heute zu Bayer gehörden.
Insbesondere gentechnisch verändertes Soja landet oft als Futtermittel in unseren Ställen. Die wichtigsten Lieferländer sind die Vereinigten Staaten und Brasilien.
Wie müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU gekennzeichnet werden?
Seit 2004 ist in der Europäischen Union die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Zutaten bei Lebensmitteln Pflicht. Es gilt die sogenannte prozessorientierte Kennzeichnung: Werden gentechnisch veränderte Zutaten bei der Herstellung eingesetzt, müssen sie gekennzeichnet sein - auch dann, wenn sie im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Enthält ein Lebensmittel oder eine einzelne Zutat mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Anteile, muss es in der Zutatenliste, auf dem Etikett oder auf einem Schild in der Kantine beziehungsweise an der Theke als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn Zusatzstoffe, Enzyme oder Vitamine mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Fleisch, Fisch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefütter wurden, unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht.
Wie sieht die Kennzeichnung zukünftig aus?
Für Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken wie CRISPR/Cas entwickelt wurden, hat die EU eine Lockerung der bisherigen Regeln beschlossen. Bestimmte NGT-Pflanzen werden künftig als vergleichbar mit konventionell gezüchteten Pflanzen gelten und ohne umfassendes Zulassungsverfahren sowie ohne Kennzeichnungspflicht in Verkehr gebracht werden können.
Unser Standpunkt
Die Verbraucherzentrale Saarland setzt sich für das Vorsorgeprinzip ein. Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen weiterhin einer unabhängigen Risikoüberprüfung unterzogen werden. Erforderlich sind außerdem eine wirksame Nachverfolgbarkeit, ein Langzeitmonitoring möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit, klare Haftungsregelungen sowie Maßnahmen, die eine Koexistenz von gentechnisch verändertem, konventionellem und ökologischem Anbau gewährleisten.
Wenn diese Schutzstandards künftig nicht mehr auf EU-Ebene sichergestellt werden, sind die nationalen Gesetzgeber gefordert. Sie müssen den Schutz von Umwelt und Verbraucher:innen gewährleisten und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine weiterhin gentechnikfreie und ökologische Erzeugung schaffen.
Unser Rat
Wenn Sie sichergehen wollen, dass keine Gentechnik in ihren Lebensmitteln steckt, sollten Sie zu Bio-Lebensmitteln greifen. Bio-Betriebe setzen gemäß den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung keine Gentechnik ein.
Eine weitere Orientierung biete das „Ohne Gentechnik“-Siegel. Es kennzeichnet zahlreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Eier, Fleischwaren oder verarbeitete Produkte. Allerdings sind auch hier bestimmte Ausnahmen zulässig, etwa bei einigen Futtemittelzusätzen und Tierarzneimitteln.
Achtung: Der Einsatz von gentechnisch verändertem Futter ist nur für einen bestimmten Zeitraum vor der Schlachtung untersagt. Das bedeutet konkret, dass Tiere zuvor durchaus mit gentechnisch verändertem Futter ernährt worden sein können, das Endprodukt jedoch trotzdem das "Ohne Gentechnik"-Siegel tragen darf.





