Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie.
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Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen gegen primastrom und voxenergie anmelden. Der vzbv hat die Verfahren nach einem außergerichtlichen Vergleich beendet. Aber: Auch wenn Sie sich nicht teilgenommen haben, können Sie profitieren. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben. Auch ohne eine gerichtliche Bestätigung konnte der vzbv durch einen Vergleich faire Konditionen für Kund:innen erreichen. Er hat die Klagen daraufhin zurückgenommen.

Was ist das Ergebnis der Klagen gegen primastrom und voxenergie?

Der vzbv hat sich umfassend mit primastrom & voxenergie verglichen und so eine schnelle und für die betroffenen Verbraucher:innen sehr vorteilhafte Lösung gefunden. Details zu den Vergleich und wie Sie davon profitieren können, finden Sie auf der Seite zum Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere

  • bei Fragen zu Abrechnungen oder
  • wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.