Alle Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland.

Grundsätzliches zur Klage

Worum ging es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Märkisch-Oderland ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse ihnen dazu Verträge namens „S-Prämiensparen flexibel“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.

Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Märkisch-Oderland, die Prämiensparverträge zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Märkisch-Oderland Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Wie konnte es zu der fehlerhaften Berechnung kommen?

Die Sparkasse Märkisch-Oderland verwendete Vertragsbedingungen, nach denen sie den Zins nach eigenem Ermessen anpassen konnte. Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln bereits für unzulässig erklärt. Deswegen müssen die Zinsen nach anderen Maßstäben neu berechnet werden.

Wer konnte sich an der Klage beteiligen?

Die Klage war für diejenigen interessant, die 

  • bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben 

und

  • bei denen die Sparkasse eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

 

- „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

- „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“

Kann ich mich der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland noch anschließen?

Nein, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Ergebnis der Klage

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat bestätigt, dass die Zinsberechnung der Sparkasse falsch war. In seinem Urteil vom 26. März 2025 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht der Sparkasse Vorgaben gemacht, wie sie die Zinsen neu zu berechnen hat. Die Zinsanpassung ist auf der Grundlage von nach der Svensson-Methode ermittelten Renditen von endfälligen Bundesanleihen mit siebenjähriger Restlaufzeit (Kennung der Deutschen Bundesbank: BBSIS.M.I.ZST.ZI.EUR.S1311.B.A604.R07XX.R.A.A._Z._Z.A; vormalige Bezeichnung: Zeitreihe WZ 9820) zu ermitteln. Seit dem 14. Juli 2026 ist diese Entscheidung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtskräftig.

Habe ich jetzt einen Anspruch auf Nachzahlung?

Das Urteil einer Musterfeststellungsklage führt nicht automatisch zu einer Auszahlung. Es stellt nur verbindlich fest, welche Berechungsmethode für die betroffenen Verträge gelten. Ob und in welcher Höhe sich daraus im Einzelfall ein Anspruch auf Nachzahlung ergibt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Wenn Sie sich mit der Sparkasse Märkisch-Oderland nicht außergerichtlich über eine Nachzahlung einigen, müssen Sie Ihre Ansprüche individuell geltend machen. Das kann auch bedeuten, dass Sie selbst klagen müssen.

Ein Gericht, das später über Ihren individuellen Anspruch entscheidet, ist an die Feststellungen aus dem Musterfeststellungsverfahren gebunden. Sie können dabei aber nur den Betrag verlangen, der sich aus der vom Brandenburgischen OLG festgelegten Berechnungsmethode ergibt.

Wie viel Zeit habe ich, um nach dem Urteil im Musterfeststellungsverfahren selbst zu klagen?

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes profitieren diejenigen, die sich wirksam in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Die Hemmung endet sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens, also am 14. Januar 2027. Ab dann kann Verjährung eintreten. Der Beginn der Verjährung hängt davon ab, wann der jeweilige Sparvertrag beendet wurde.

Wer kann mich beraten?

Sie haben individuelle Fragen zu Ihrer Situation? Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet dafür eine kostenpflichtige Beratung an.