Unmittelbar bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung abschicken, muss der Anbieter klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Vertragsbestandteile informieren.
Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?
Auf Rechnung, per Vorkasse oder doch über einen Internet-Bezahldienst? Mittlerweile bieten Online-Shops eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten. Aber welche Online-Bezahldienste sind am besten? Und worauf sollten Sie sonst achten? Die Verbraucherzentralen erklären es Ihnen.
Nicht immer ist für Verbraucher:innen leicht zu durchschauen, ob Gütesiegel echt sind. Doch es gibt Möglichkeiten, deren Echtheit zu prüfen. Worauf Sie auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen und rechtskonformen Online-Shop achten sollten.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton anbieten, wenn über ihre Webseite Verträge geschlossen werden können. Das soll Verbraucher:innen ermöglichen, Verträge im Internet genauso leicht zu widerrufen wie abzuschließen. Die Verbraucherzentralen erklären, was genau sich ändert.
Bei Online-Händlern mit Sitz im Ausland gelten unter Umständen andere rechtliche Rahmenbedingungen und es drohen hohe Zusatzkosten für Einfuhr und Versand.
Hinter Online-Shops können sich auch Kriminelle verbergen, die mit sogenannten Fakeshops, also gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Online-Einkäufer abzocken wollen. Die Verbraucherzentralen erklären, woran Sie sie erkennen.
Auch im Internet gelten die Regeln zur Geschäftsfähigkeit und somit die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen. Darauf müssen Sie als Eltern dabei achten.
Nichts bestellt, trotzdem etwas bekommen und jetzt noch dafür zahlen? Immer wieder bekommen Verbraucher:innen unbestellte Ware zugeschickt. Im Normalfall müssen Sie nicht bestellte Ware weder bezahlen noch zurückschicken. Es gibt aber Ausnahmen. Das sollten Sie beachten.
Teures Elektronikprodukt bestellt, aber Billig-Artikel erhalten? Über falsche Lieferungen gibt es immer wieder Beschwerden. Auffällig oft dabei: Bestellungen beim Amazon-Marktplatz. Wie weisen Sie nach, dass Sie nicht die richtige Ware erhalten haben? Hier erfahren Sie es.
Im Online-Shop stand noch etwas von drei Tagen Lieferzeit, aber die Ware will einfach nicht ankommen? Bei Verzögerungen können Sie eine Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten.
Geht bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmen und Ihnen als Verbraucher:in die bestellte Ware auf dem Versandweg verloren, können Sie nicht verlangen, dass Ihnen die Ware noch einmal geliefert wird. Allerdings müssen Sie auch nichts bezahlen, wenn Sie die Ware nicht erhalten.
Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder dort Verträge abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus einem Vertrag wieder aussteigen möchten.
Die gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung. Auf Anfrage bietet der Shop aber, statt sie zurückzunehmen, zum Beispiel nur 20 Prozent Rabatt? Immer wieder versuchen Online-Händler:innen, das Widerrufsrecht zu umgehen. Das können Sie tun, wenn Ihnen der Widerruf erschwert wird.
Nach der Stornierung kommt die Rücksendung. Was aber, wenn der Online-Shop behauptet die Ware sei defekt, unvollständig oder gar nicht angekommen? So können Sie nachweisen, dass sie die Ware ordnungsgemäß verschickt haben.
So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.
Shein ist ein Online-Shop, besonders bekannt für seine günstige Mode. Was Sie bei den verlockenden Angeboten des Fast-Fashion-Anbieters beachten sollten.