Das Pulver enthält verschiedene Pflanzenalkaloide offenbar in sehr unterschiedlicher Konzentration, Standardisierungen gibt es nicht, so dass die Wirkung unkontrollierbar ist. Derzeit wertet die FDA in den USA alle verfügbaren wissenschaftlichen Informationen zu diesem Thema aktiv aus und warnt die Verbraucher:innen weiterhin davor, Produkte mit Kratom oder seinen psychoaktiven Verbindungen Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin zu verwenden.
Hinzu kommt, dass in den letzten Monaten immer wieder Kratom-Produkte mit massiver Salmonellenbelastung gefunden wurden. Einige Produkte enthielten auch problematisch hohe Mengen der giftigen Schwermetalle Blei und Nickel.
Wie ist die Rechtslage?
In verschiedenen Ländern (z.B. Schweiz, Australien, Großbritannien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden, USA) gehört Kratom zu den zu kontrollierenden Substanzen, ist also kein legales Nahrungsergänzungsmittel.
In 2021 wurden alleine in den USA 207.000 Packungen mit Kratom beschlagnahmt.
Im Heimatland Thailand waren der Besitz und der Konsum seit 1943 verboten. Dort gibt es jetzt seit August 2021 ein eigenes Gesetz zum Gebrauch und zur Kontrolle von Kratom. Es ist nun erlaubt, Kratom anzubauen, die Blätter zu verkaufen und zu konsumieren. Der Verkauf und der Konsum von aus den Blättern hergestellten Konzentraten ist aber weiterhin illegal. Der Verkauf an Personen unter 18 Jahren und Schwangere, online, in Schulen und Parks ist verboten.
Insgesamt haben mehr als 30 Staaten (darunter Japan, Serbien, Kroatien und Syrien) eigene Gesetze zur Kontrolle des Kratom-Konsums.
In Deutschland gibt es noch keine wirkliche rechtliche Einschätzung. Eine Entscheidung der Betäubungsmittelkommission wurde 2010 vertagt. Auch auf der 51. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel wurde über den Tagesordnungspunkt "Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom" lediglich beraten, aber kein Beschluss gefasst. In der nachfolgenden Sitzungen (die 54. Sitzung fand am 15.03.2021 statt) stand Kratom nicht auf der Tagesordnung. Nach Meinung der Autoren des arznei-telegramms erscheint aber auch hierzulande aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Listung von Kratom als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel geboten.
Auf jeden Fall ist es fraglich, ob Kratom überhaupt ein Lebensmittel – und Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel wie Brot oder Gemüse - sein kann. Kann ein regelmäßiger Verzehr in der EU von Mai 1997 nicht nachgewiesen werden, handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel und das Pflanzenpulver müsste zunächst eine Sicherheitsprüfung durch die EU durchlaufen, bevor es als Lebensmittelzutat zugelassen werden könnte.
Quellen:
Nahrungsergänzungsmittel Kratom: FDA warnt vor tödlichen Risiken. arznei telegramm 49 (6), 55-56, 2018
FDA (2019): FDA and Kratom, Stand: 11.09.2019, abgerufen am 22.10.2021
FDA: Laboratory Analysis of Kratom Products for Heavy Metals, Stand: 03.04.2019, abgerufen am 22.10.2021
FDA: Adverse Event Reporting System: Kratom Deaths, Stand: 15.12.2017, abgerufen am 22.10.2021
FDA (2021): FDA Announces Seizure of Adulterated Dietary Supplements Containing Kratom, Stand: 21.05.2021
MedWatch: Blätter des Kratom-Baums: Gefährlich statt gesund, Stand: 04.04.2019, abgerufen am 22.10.2021
35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03.05.2010, abgerufen am 22.10.2021
51. Sitzung des nach § 1 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu hörenden Sachverständigenausschuss am 06.05.2019, abgerufen am 22.10.2021
BfArM (2021): Aktueller Sachstand zur Wirkung und Verbreitung von Kratom. Stand: 02.03.2021, abgerufen am 22.10.2021
Brendler M (2019): Kratom: Nahrungsergänzungsmittel mit lebensgefährlichen Nebenwirkungen. Medical Tribune online, Stand: 15.11.2019
Thailand legalisiert Kratom. Der Farang, Stand: 25.08.21
PharmaWiki: Kratom, Stand: 06.10.2017, abgerufen am 22.10.2021