Quellen:
Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) 1169/2011, Fassung vom 01.01.2018
Marktcheck zu Herkunftsangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln. Verbraucherzentrale NRW, März 2024
Das Wichtigste in Kürze:
Der schnelle Blick aufs Etikett oder die Produktwebseite: eine deutsche Flagge. Nahrungsergänzungsmittel jeglicher Art werben häufig mit einer Produktion in Deutschland. Doch was heißt das eigentlich? Zutaten aus Deutschland? Zusammengemischt in Deutschland? Oder gar nur abgepackt in Deutschland?
In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale NRW 75 Produkte, die auf der Internetseite oder der Verpackung per Flagge oder ausformuliert mit "made in Germany" in jeglicher Form werben, unter die Lupe genommen. Drei Viertel der untersuchten Produkte gaben nicht an woher ihre wichtigsten Zutaten ("Primärzutaten") kamen.
Als Primärzutaten gelten die Stoffe, die das Nahrungsergänzungsmittel ausmachen und meist in der Beschreibung genannt sind. Das sind beispielsweise:
Die wenigsten davon werden nämlich in Deutschland produziert, sehr vieles kommt beispielsweise aus asiatischen Laboren. Dabei kaufen viele Menschen gerade deutsche Nahrungsergänzungsmittel, weil sie der Produktion in Deutschland das höchste Vertrauen schenken. Das ist umso verständlicher, weil ja auch die Verbraucherzentralen immer wieder vor unseriösen oder gepanschten Nahrungsergänzungsmitteln im Internet warnen.
Mehr dazu können Sie in den Artikeln "Schlank und potent mit Pillen aus dem Internet" sowie "Gewonnen und trotzdem verloren – ungewollt gedopt" nachlesen.
Und natürlich gibt es auch noch weitere Gründe, warum Sie Produkte aus Deutschland bevorzugen könnten: Viele erwarten hier eine hohe Produktqualität nicht nur in Bezug auf Sicherheit, sondern auch hinsichtlich der Wirksamkeit. Auch gibt es höhere Erwartungen an Umweltschutz- und Arbeitsbedingungen, mehr Nachhaltigkeit durch Regionalität und kurze Wege.
Eine Herkunftsangabe ist für Nahrungsergänzungsmittel nicht nötig. Wird eine solche aber getätigt, darf sie niemanden täuschen.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Art. 7, darf die Angabe des Ursprungslands, des Herkunftsorts oder aber des Herstellungsorts nicht den Eindruck erwecken, das Nahrungsergänzungsmittel käme aus diesem Land. Als Herkunftsangabe zählt auch die Abbildung einer deutschen Flagge auf der Verpackung oder eben Angaben wie "made in Germany", "mit Liebe in Deutschland hergestellt" oder "nach offiziellem HACCP-Konzept in Deutschland produziert".
Mit einer solchen Aussage verbinden die meisten Verbraucher:innen auch in Deutschland produzierte oder angebaute Hauptzutaten, wenn nicht deutlich ersichtlich – zum Beispiel im Zutatenverzeichnis – auf die wahre Herkunft der Primärzutaten hingewiesen wird.
Im Artikel 26 der Lebensmittelinformationsverordnung heißt es, dass die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts u.a. verpflichtend ist, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder dem Herkunftsort seiner primären Zutat identisch ist. Alternativ darf auch geschrieben werden, dass die primäre Zutat nicht aus Deutschland kommt.
Daran halten sich allerdings längst nicht alle Hersteller. Positive und negative Beispiele können Sie im Bericht zum Marktcheck, der auch eine Produkttabelle enthält, nachschauen.
Quellen:
Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) 1169/2011, Fassung vom 01.01.2018
Marktcheck zu Herkunftsangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln. Verbraucherzentrale NRW, März 2024