Vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 sind alle unsere Beratungsstellen geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!

Sammelklage gegen 1N Telecom und TPI Investment

Stand:
1N Telecom schrieb tausende Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Mit einer Sammelklage fordert er Rückzahlungen an geschädigte Verbraucher.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

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Darum geht es

Mehr als 15.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erreichten die Verbraucherzentralen von Januar 2023 bis Juni 2025. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom und fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro. Diese Forderungen ließ das Unternehmen auch von Inkassofirmen eintreiben. Neuerdings verlangt die TPI Investment GmbH das Geld oder macht Vergleichsangebote.
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Sammelklage gegen beide Unternehmen beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, um Geld für die Betroffenen zurückzuholen.

So profitieren Sie von der Klage gegen 1N Telecom

  1. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage. Wir können Sie so direkt über den Verlauf des Verfahrens informieren.
  2. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos ins Klageregister ein, sobald es öffnet.

So bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden. 

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen. 

Termine

  • Freitag, 19. Dezember 2025
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen 1N Telecom und TPI Investment ein.
  • offener Zeitpunkt
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil.
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

 

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen 1N Telecom und TPI Investment auf unserer Webseite.

Antworten auf häufige Fragen →
 

Aktuelle Meldung zum Verfahren

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

vzbv klagt gegen 1N Telecom GmbH

Immer wieder Ärger mit 1N Telecom: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.