Sammelklage gegen Amazon Prime: Revision eingelegt

Stand: 08. Oktober 2026

Wer bei Amazon Prime Video keine Werbung sehen will, muss extra zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für unzulässig und klagte dagegen. Nach dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht geht der Rechtsstreit nun vor dem Bundesgerichtshof weiter.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst Werbung eingeführt.
  • Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet.
  • Die Verbraucherzentralen hielten das für eine rechtswidrig und reichten eine Sammelklage ein: Kund:innen hätten im Voraus informiert werden müssen.
  • Die Frist zur Eintragung ins Klageregister ist am 9. Juni 2026 abgelaufen.
  • Das Bayerische Oberste Landgericht hat die Sammelklage am 17. Juli 2026 in der I. Instanz abgewiesen. 
  • Doch der Streit um Werbung bei Amazon Prime Video geht weiter: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 22. Juli 2026 Revision eingelegt und zieht vor den Bundesgerichtshof.

Eine FAQ und alle Updates zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen finden Sie auf der verlinkten Seite. 

BGH setzt Amazon bereits Grenze

Neben dem Verfahren zur Einführung von Werbung bei Prime Video gibt es einen weiteren Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und Amazon. Dabei geht es um die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abonnements im Jahr 2022.

Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober entschieden, dass die damalige Preiserhöhung für Bestandskund:innen rechtswidrig war. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die zugrunde liegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen und intransparent kritisiert.

Auch dazu läuft eine eigene Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW. Das Klageregister für dieses Verfahren ist noch geöffnet. Betroffene Kund:innen können sich weiterhin eintragen. Alle Details zur laufenden Sammelklage gibt es auf der verlinkten Seite.

Was bedeutet das für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen?

Die beiden Verfahren sind rechtlich voneinander unabhängig. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen kann das aktuelle BGH-Urteil zur Preiserhöhung jedoch eine wichtige Signalwirkung für den Umgang mit Änderungen bestehender Verträge haben. Denn auch große Streaming-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres einseitig zum Nachteil ihrer Kund:innen verändern.

Was bedeutet das für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen?

Die beiden Verfahren sind rechtlich voneinander unabhängig. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen kann das aktuelle BGH-Urteil zur Preiserhöhung jedoch eine wichtige Signalwirkung für den Umgang mit Änderungen bestehender Verträge haben. Denn auch große Streaming-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres einseitig zum Nachteil ihrer Kund:innen verändern.

Beratung & Angebote

Inkassoforderungen

Inkassoforderung erhalten? Ist die Forderung überhaupt berechtigt? Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie im Falle von Inkassoforderungen.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: Je 20 Minuten
Kosten: 20,00 Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort

Online-Shopping | Digitale Dienste

Von Fakeshops, Deepfakes und falsch gelieferter Ware bis hin zu dubiosen Portalen von Drittanbietern: Die Verbraucherzentrale sagt Ihnen, welche Rechte Sie beim Interneteinkauf haben.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: Je 20 Minuten
Kosten: 20,00 Euro
Beratungsart: Persönlich vor Ort