Software-Gewährleistung: Welche Rechte habe ich bei fehlenden Updates?

Stand:
Auch bei Waren mit digitalen Bestandteilen haben Sie Gewährleistungsrechte. Was Sie bei fehlerhafter oder nicht aktualisierter Software tun können.
Updates für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie haben auch Gewährleistungsrechte bei Produkten, deren digitale Elemente (z. B. Smartphone-Software) fehlerhaft sind.
  • Seit 1. Januar 2022 müssen Händler:innen dafür sorgen, dass Sie notwendige Aktualisierungen für solche Produkte erhalten - und Sie dazu auch informieren.
On

Neue Gewährleistungsrechte seit Januar 2022

Für Produkte, die Sie ab dem 1. Januar 2022 gekauft haben, gelten neue Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung: Das Gesetz unterscheidet nun zwischen:

  1. klassische Waren
  2. Ware mit digitalen Elementen
  3. (rein) digitale Produkte


Damit soll sichergestellt werden, dass Sie auch Produkte reklamieren können, deren Geräteteile intakt sind, es aber Fehler bei den digitalen Bestandteilen (z. B. der Software) gibt. Das gilt auch, wenn sich diese Fehler erst dadurch zeigen, dass zum Beispiel notwendige Aktualisierungen (z.B. Software-Update) nicht angeboten werden.

Was sind Produkte mit digitalen Elementen?

Das sind klassische, anfassbare Produkte, die zusätzliche digitale Elemente enthalten oder mit diesen verbunden sind. Meist bedeutet das, dass sie mit dem Internet verbunden sind oder sich verbinden können.

Typische Beispiele sind Handys und Computer. Es gehören aber auch Haushalts- und Freizeitgeräte wie e-Reader, Navigationsgeräte oder Smart Watches dazu. Es handelt sich also um Dinge, die so mit digitalen Elementen verbunden sind, ohne die sie nicht sinnvoll funktionieren. Das betrifft auch zunehmend Produkte, die früher keine nennenswerten digitalen Anteile hatten, wie etwa Saug- oder Mähroboter.

Was sind digitale Produkte?

Rein digitale Produkte können Softwareanwendungen sowie Medien-, Musik und Videodateien sein, aber auch Konten in Apps oder Spielen. Musik-CDs, DVDs und ähnliche gehören dazu, wenn sie ausschließlich die Träger der digitalen Produkte, also der Musik oder Bilder, sind, also keine andere Funktion haben.

Produkte mit digitalen Elementen: Recht auf Updates und funktionierende Software

Im Rahmen der Software-Gewährleistung sind Händler:innen verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit und Sicherheit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft und Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Zusätzlich müssen Anbietende Sie über die Bereitstellung der Updates informieren. Installieren müssen Sie diese Aktualisierungen dann selbst - und sollten dies auch tun, damit Ihnen die hier beschriebenen Rechte zustehen.

Die Händler:innen können die Hersteller:innen des Produktes in die Bereitstellung von Updates und die Information darüber einbinden. Ihre Ansprechpartner:innen für Reklamationen sind jedoch immer diejenigen, bei denen Sie das Produkt gekauft oder erhalten haben.

Digitale Produkte: Gewährleistung aber meist kein Widerrufsrecht

Während eine klassische Ware Ihnen von Verkäufer:innen einfach nur übergeben werden muss, werden digitale Produkte bereitgestellt, stehen Ihnen also beispielsweise zum Download oder Streamen zur Verfügung.

Für digitale Produkte galten daher bereits länger Besonderheiten, insbesondere beim Widerrufsrecht:

  1. In der Regel können Sie Verträge, die Sie online schließen, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
     
  2. Erhalten Sie aber das Produkt sofort, also haben Sie beispielsweise für einen Film bezahlt und ihn direkt heruntergeladen, besteht kein Recht zum Widerruf mehr.
     
  3. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anbieter:innen das digitale Produkte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitstellen und Sie wissen, dass Sie mit der Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
     

Auch digitale Güter können aber mangelhaft sein – hier gelten dann die üblichen Rechte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung. Was genau ein Mangel ist, ist in verschiedenen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und hängt mitunter auch vom Einzelfall ab. Bei Problemen können Sie Ihre Verbraucherzentrale um Rat fragen.

Wenn Sie grundsätzlich Fragen zu Rückgabe, Garantie und Gewährleistung haben, hilft unser Umtausch-Check weiter.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.